Unterrichtsfach Kunst
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Kunst ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2), im Lehramt für Förderschulen (L5) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) studieren wollen.
Auch für Kunst als Langfach im Lehramt an Grundschulen (L1) ist ab dem Wintersemester 2023/24 das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung.
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Inhalte der Eignungsprüfung, Anmeldung und Termine
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die konkreten Anforderungen in der Eignungsprüfung unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie sich für das Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2) / Lehramt für Förderpädagogik (L5), das Lehramt an Gymnasien (L3) oder auch für das Langfach Kunst im Lehramt an Grundschulen (L1) bewerben möchten.
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 1. Juni möglich.
Anmeldeformular und Informationen des Instituts für Kunstpädagogik