Lehramt
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Kunst ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2), im Lehramt für Förderschulen (L5) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) studieren wollen.
Auch für Kunst als Langfach im Lehramt an Grundschulen (L1) ist ab dem Wintersemester 2023/24 das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung.
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Inhalte der Eignungsprüfung, Anmeldung und Termine
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die konkreten Anforderungen in der Eignungsprüfung unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie sich für das Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2) / Lehramt für Förderpädagogik (L5), das Lehramt an Gymnasien (L3) oder auch für das Langfach Kunst im Lehramt an Grundschulen (L1) bewerben möchten.
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 1. Juni möglich.
Anmeldeformular und Informationen des Instituts für Kunstpädagogik
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Musik ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt an Grundschulen (L1), im Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2), im Lehramt für Förderpädagogik (L5) oder im Lehramt an Gymnasien (L3) studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung, Anmeldung und Termine
In der Eignungsprüfung werden Sie in den drei Bereichen Musiktheorie, Musikpraxis und einem Fachgespräch geprüft. Der erste Bereich umfasst die Allgemeine Musiklehre und das Musikhören, der zweite Bereich Gesang und Instrumentalspiel und der dritte Bereich fachliches Wissen. Das Institut für Musikwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
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Weitere Informationen des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
Termine und Fristen
Anmeldeformular, Merkblätter
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Sport ablegen, wenn Sie das Fach im
Lehramt an Haupt- und Realschulen
(L2) oder im
Lehramt an Gymnasien
(L3) oder im Studiengang
Berufliche und Betriebliche Bildung
(BBB) studieren wollen.
Für das Lehramt an Grundschulen (L1) und das Lehramt für Förderpädagogik (L5) ist keine Eignungsprüfung nötig. Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Das Formular hierzu können Sie hier herunterladen: deutsch | englisch
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Inhalte der Eignungsprüfung, Anmeldung und Termine
In der sportmotorischen Eignungsprüfung werden Sie in sechs Teilbereichen geprüft: Ausdauer, Kraftausdauer, Schnellkraft, Koordination unter Präzisionsanforderungen, Koordination unter Zeitdruck und Koordination unter erhöhter muskulärer Beanspruchung. Der Fachbereich Sportwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen
auf seiner Webseite
bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier .
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an den Fachbereich Sportwissenschaft gerichtet. Ausführliche Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie auf den folgenden Seiten:
Sporteignungsprüfung Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2)
Sporteignungsprüfung Lehramt an Gymnasien (L3)
Sporteignungsprüfung Berufliche und Betriebliche Bildung (BBB)