Musikwissenschaft
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie entweder den Studiengang Angewandte Musikwissenschaft oder Musikwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften belegen möchten.
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Inhalte der Eignungsprüfung, Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Einer Mappe und einem Fachgespräch. In der Mappe legen Sie schriftlich dar, welches Studieninteresse Sie mitbringen, außerdem legen Sie eine exemplarische Hausarbeit zu einem musikwissenschaftlichen Thema vor. Das Fachgespräch dient dazu, Ihre musikwissenschaftlichen Erfahrungen und Kenntnisse zu prüfen.
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt.
Die Anlage der Speziellen Ordnung zur Eignungsprüfung finden Sie hier.
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Weitere Informationen des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
Termine und Fristen
Anmeldeformular