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Kunstpädagogik

Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?


Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie den Studiengang Kunstpädagogik studieren möchten oder das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.

Außerdem muss die Eignungsprüfung abgelegt werden, wenn Sie Kunstpädagogik im Nebenfach des Studiengangs Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung wählen möchten.

Inhalte der Eignungsprüfung


In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Intensität und Vertiefung, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.

Anmeldung und Termine


Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 1. Juni möglich.

Anmeldeformular und Informationen des Institutes für Kunstpädagogik

Terminübersicht des Institutes für Kunstpädagogik