Bachelor, Lehramt, Rechtswissenschaft
Für die unterschiedlichen Bewerbergruppen gelten bei der Bewerbung für ein Zweitstudium unterschiedlichen Bewerbungs- und Zulassungsregeln.
- Infos
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Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge
- für ein Sommersemester 15.01.
(nur für wenige Studiengänge relevant) - für ein Wintersemester: 15.07.
Einschreibefrist für nicht-zulassungsbeschränkte Studiengänge
Das Ende der Einschreibefrist wird in jedem Jahr neu festgelegt, Sie finden die Fristen auf der Übersichtsseite Bewerbungsfristen.Bewerbung
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Online-Bewerbungsportal
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie zusätzlich zu den üblichen Unterlagen eine Begründung für den Zweitstudienwunsch sowie eventuell weitere Nachweise hochladen (Zulassungsverfahren - Fallgruppen).
Wollen Sie wissenschaftliche Gründe für den Zweitstudienwunsch geltend machen, wird universitätsintern ein Gutachten erstellt, das Stellung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation nimmt. Bitte reichen Sie dafür alle Unterlagen ein, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen. Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mitsamt den Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens so früh wie möglich, möglichst 4 Wochen vor Bewerbungsschluss einreichen.
- für ein Sommersemester 15.01.
- Hinweis auf Fristen