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Medizin, Zahnmedzin, Tiermedizin

Für die Bewerbung für ein Zweitstudium gelten folgende Fristen und Regelungen.

Bewerbungsschluss Wintersemester   Bewerbungsschluss Sommersemester
  • 31.05. wenn die Hochschulzugangsberechtigung (=Abschluss des Erststudiums/ Ausstellungsdatum des Zeugnisses) vor dem 16.1. des betreffenden Jahres erworben wurde.
  • 15.07. wenn die Hochschulzugangsberechtigung (=Abschluss des Erststudiums/ Ausstellungsdatum des Zeugnisses) nach dem 15.01. bis einschließlich 15.07. des aktuellen Jahres erworben wurde/wird.
 
  • 15.01. für alle

Nur für Medizin und Zahnmedizin relevant. Studienbeginn/Bewerbung für Tiermedizin nur im Wintersemester möglich.

 

 

Online-Formular


Auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung: Hochschulstart


Weitere Unterlagen


Der Bewerbung müssen zusätzlich zu den üblichen Unterlagen eine Begründung für den Zweitstudienwunsch sowie eventuell weitere Nachweise beigelegt werden (siehe Zulassungsverfahren - Fallgruppen).

Sollen wissenschaftliche Gründe geltend gemacht werden, muss folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Sie füllen das Formular „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“ von Hochschulstart aus und
    senden es für ein Sommersemester bis 10. Dezember und für ein Wintersemester bis zum 10. Juni eines Jahres an das Studierendensekretariat der JLU (Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen). Bitte legen Sie Ihre Begründung für das Zweitstudium sowie alle Unterlagen, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen, als beglaubigte Kopien bei.
    Informationen und Formular finden Sie im Dokument "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge" der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart).
  2. Das Studierendensekretariat veranlasst universitätsintern die Erstellung eines Gutachtens durch eine/n Fachvertreter/in und übermittelt dieses an die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart)
  3. Hochschulstart führt das Zulassungsverfahren für die Zweitstudienbewerber/innen durch; Sie erhalten von dort einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.