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Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie Hinweise zu verschiedenen finanziellen Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre.

Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL-Mittel)

Antragsfrist Vergaberunde 2016/2017: wird Anfang 2016 bekannt gegeben.

Den Hochschulen des Landes werden in jedem Semester zweckgebundene Mittel nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt, von denen 60 % den Fachbereichen und dem Zentrum für Philosophie dezentral zur Verfügung gestellt werden. Die restlichen 40 % fließen in ein „Zentrales Budget zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre“ mit dem  ausschließlich zentrale und fachbereichsübergreifende Maßnahmen gefördert werden, die in Lehre und Studium eine deutliche Qualitätssteigerung bewirken.
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Lehrinnovationsfonds

Ausschreibungsbeginn der vierten Vergaberunde (2015/16) zur Förderung von Lehrinnovationen. Antragsfrist: 15. März 2015

Seit dem 15. Dezember 2014 besteht erneut die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Lehrinnovationsfonds zu beantragen. Der Fonds dient dazu, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen insbesondere in der Studieneingangsphase zu unterstützen.

Der Lehrinnovationsfonds wird gespeist aus Mitteln des im BMBF-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre („Qualitätspakt Lehre“) erfolgreichen Projekts „Einstieg mit Erfolg: Gezielte Beratung – Individuelle Betreuung – Innovative Lehre“.

Die Anträge sind zu richten an die Kommission zur Vergabe der Mittel aus dem Lehrinnovationsfonds, Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK), Abteilung Hochschuldidaktik, Karl-Glöckner-Str. 5A, 35394 Gießen. Bitte beachten Sie, dass Anträge aus den Fachbereichen und dem ZfL über den/die im jeweiligen Fachbereich bzw. dem ZfL zuständige/n Diversity-Beauftragte/n (soweit vorhanden) bei der Vergabekommission zu stellen sind. Damit die Anträge fristgerecht bei der Vergabekommission vorliegen, müssen sie bis spätestens 15. März 2015 bei den Diversity-Beauftragten eingegangen sein. Anträge, die sich keinem Fachbereich bzw. dem ZfL zuordnen lassen, müssen bis zum 31. März 2013 direkt bei der Vergabekommission eingereicht werden.

Für Rückfragen und Beratung im Falle einer geplanten Antragstellung stehen Ihnen die Fachreferentinnen des Lehrinnnovationsfonds Dr. Gabi Dübbelde und Dr. Sabine Mandler unter den Rufnummern 0641 / 98442-145 bzw. -146 oder per E-Mail an lehrinnovation@zfbk.uni-giessen.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Lehrinnovationsfond, eine Beschreibung der Förderbedingungen und die Formulare zur Antragstellung finden Sie auch unter folgendem Link:

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Studienstrukturprogramm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (SSP)

Antragsfrist für SSP 2016: 30.10.2015

Mit dem Studienstrukturprogramm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst soll die Entwicklung der Lehre an hessischen Hochschulen unter strukturellen Gesichtspunkten sowie die diesbezügliche Kooperation der Hochschulen unterstützt werden.
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