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Perspektiven

 

Berufsfelder

Die Orientierung an den Berufs- und Tätigkeitsfeldern im gesamten Bereich der Fremdsprachenvermittlung ist das leitende Prinzip dieses konsekutiven Studienganges. Dieser Bezug wird sowohl durch eine entsprechende anwendungsbezogene Gestaltung der fremdsprachendidaktischen Module gewährleistet, wie sie sich in den beteiligten Fachdidaktiken entwickelt hat, als auch durch entsprechende tätigkeitsfeldbezogene praktische Ausbildungsanteile.
Bewährte Kontakte zu entsprechenden nachschulischen privaten und öffentlichen Institutionen auf dem Sektor der Fremdsprachenvermittlung bestehen seit langem und müssen nichts eigens neu aufgebaut werden. Entsprechendes gilt für die Betreuung von fremdsprachlichen Praktika. Hier ist seit langem durch Vor- und Nachbereitung sowie durch Hospitationen das Prinzip des betreuten und angeleiteten Praktikums etabliert.
Das Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktikum umfasst mindestens 8 SWS Vorbereitung, 5 Wochen Praktikum und 8 SWS Nachbereitung.
Für Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktika eignen sich alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und Betriebe zukünftiger Berufsfelder des Studienganges „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“, die sich mit der Vermittlung von Fremdsprachen befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in

  • Institutionen von öffentlichen Trägern der Erwachsenenbildung
  • privaten Sprachenschulen und
  • Betrieben, die betriebsinternen Fremdsprachenunterricht anbieten,
  • Unternehmen und Einrichtungen, zu deren Tätigkeitsfeldern die Vermittlung von Fremdsprachen gehört,

anerkannt. Es muss sich bei allen genannten Tätigkeitsfeldern um Fremdsprachenunterricht in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch oder um damit verbundene Tätigkeitsfelder handeln. Es ist auch möglich, das Praktikum an einer Institution oder in einem Betrieb im Ausland zu absolvieren. Grundsätzlich nicht anerkannt werden schulische Praktika.
Die Anerkennung der Berufs- und Tätigkeitspraktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsausschusses, vertreten durch die oder den Vorsitzenden. Diese Bescheinigung weist die erfolgreiche Teilnahme nach und beinhaltet die Abschlussnote.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen führt der/die Vorsitzende die Anerkennung und Bewertung des Moduls durch. Bei beruflichen Ausbildungen werden die dort erzielten Benotungen übernommen.