Studienaufbau
- Regelstudienzeit: 7 Semester
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Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.
- Studienaufbau
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Studienaufbau
Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig studiert:
- die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- die Didaktik der Grundschule
- musisch-ästhetische Bildung und Bewegungserziehung
- drei Unterrichtsfächer (Deutsch und Mathematik sind Pflicht!)
- die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.
Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.
Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.
- Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- Psychologie
- Soziologie
- Politologie
Didaktik der Grundschule
Mit grundschulspezifischen Themen beschäftigen Sie sich in der Didaktik (Lehre vom Lehren und Lernen) der Grundschule. Die entsprechenden Veranstaltungen finden am Fachgebiet Erziehungswissenschaften statt und behandeln grundschultypische didaktische Themen, die über die Fachdidaktik hinaus für die Grundschule von Bedeutung sind.
Informationen zu den Inhalten der Didaktik der Grundschule finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen.
- Unterrichtsfächer
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Unterrichtsfächer
Verpflichtende Unterrichtsfächer: Ein weiteres Unterrichtsfach müssen Sie aus folgendem Fächerkanon wählen: Deutsch Mathematik Englisch 1 Kunst Evangelische Religion 3 Musik 2 Französisch 1 Sachunterricht 4 Katholische Religion 3 Sport 5,6 Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen). Legende:
1 siehe Sprachvoraussetzungen
2 siehe Eignungsprüfung vor Studienbeginn
3 Ev./Kath. Religion werden in Schulen konfessionsgebunden unterrichtet. Beachten Sie, wenn Sie eins dieser Fächer studieren, dass Sie außerdem die Lehrbefähigung der entsprechenden Amtskirche benötigen, sobald Sie unterrichten.
4 Was ist Sachunterricht eigentlich? Der Sachunterricht soll den Kindern helfen, sich mit Sachverhalten aus ihrer sozialen, natürlichen und technischen Umwelt auseinanderzusetzen. Die Kinder sollen lernen, die individuelle und gesellschaftliche Lebenswirklichkeit zu verstehen und kompetent in ihr zu handeln. Am Sachunterricht beteiligte Fächer sind aus dem Naturwissenschaftlichen Bereich die Biologie, Chemie, Physik sowie aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich Politik und Wirtschaft, Geschichte und Erdkunde.
5 Eine sportpraktische Eignungsprüfung findet nicht statt, Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck für die Bescheinigung finden Sie hier.
6 Video des Fachbereichs über das Sportstudium an der JLUDeutsch
Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Deutsch für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dafür sind laut Studienordnung folgende Bereiche vorgesehen:
1. Sprach- und literaturwissenschaftliche Inhaltsbereiche:
- Schriftspracherwerb,
- Orthographie,
- Wort- und Satzgrammatik,
- sprachliches Handeln mit Texten und in Gesprächen,
- Lese- und Schreibforschung,
- literarische Gattungen,
- Epochen und Autoren (insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur);
2. Fachdidaktische Konzepte und Methoden für den Primarstufenunterricht in den folgenden Kompetenzbereichen:
- Sprechen und Zuhören,
- Schreiben,
- Lesen und Rezipieren (mit literarischen und nicht-literarischen Texten sowie mit Medien umgehen),
- Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren;
Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Deutsch;Mathematik
Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Mathematik für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dort sind folgende Bereiche laut Studienordnung geplant:
1. Fachmathematische Inhaltsbereiche:
- Zahlen und Operationen,
- Raum und Form,
- Muster und Strukturen,
- Größen und Messen sowie
- Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit.
2. Fachdidaktisch:
Allgemeine mathematische Kompetenzbereiche wie Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen und Darstellen werden in Verbindung mit den oben genannten Inhaltsbereichen bearbeitet. Dies wird am Beispiel des Arithmetik-, Geometrie- sowie Sachrechenunterrichts in der Grundschule ausgeführt.Ebenso werden die Unterrichtsinhalte der Klassen 5 und 6 (Arithmetik der natürlichen Zahlen, Bruchrechnung, Größen und Sachrechnen, Terme – Variablen – Gleichungen, Elemente der Geometrie) vertiefend bearbeitet.
Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Mathematik;
- Studien- und Prüfungsordnung L1
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Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Grundschulen (L1)
In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen
Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
- Zwischenprüfung L1/L2
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Zwischenprüfung
Für Studierende, die vor WS 2023/24 ihr Studium unverändert weiter studieren, ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen.
Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung).
- Erste Staatsprüfung & Referendariat
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Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst