Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht (L1) bis Sommersemester 2023
Erste Staatsprüfung ("Staatsexamen")
Überblick
- Hinweis
-
Informationen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium begonnen haben
Für Sie gelten Übergangsregelungen, nach denen Sie Ihr Lehramtsstudium nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung (bis SoSe 23) weiterführen. Näheres auf den Netzseiten des ZfL: HLbG-Novelle
- Überblick
-
Überblick
Das Studium Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
„Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.
Studienaufbau
- Regelstudienzeit: 7 Semester
-
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.
- Studienaufbau
-
Studienaufbau
Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig parallel zueinander studiert:
- die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- die Didaktik der Grundschule
- musisch-ästhetische Bildung und Bewegungserziehung
- die drei folgenden Unterrichtsfächer
- Deutsch
- Mathematik
- Islamische Religion
- die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.
Außerdem schreibt das Hessische Lehrerbildungsgesetz vor, dass alle Lehramtsstudierenden ein Orientierungs- und ein Betriebspraktikum absolvieren müssen.
Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)
In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.
Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.
- Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- Psychologie
- Soziologie
- Politologie
Informationen zu den Inhalten den Grundwissenschaften finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).
Didaktik der Grundschule
Mit grundschulspezifischen Themen beschäftigen Sie sich in der Didaktik (Lehre vom Lehren und Lernen) der Grundschule. Die entsprechenden Veranstaltungen finden am Fachgebiet Erziehungswissenschaften statt und behandeln grundschultypische didaktische Themen, die über die Fachdidaktik hinaus für die Grundschule von Bedeutung sind.
Informationen zu den Inhalten der Didaktik der Grundschule finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).
- Unterrichtsfächer
-
Unterrichtsfächer
Deutsch Mathematik Islamische Religion Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen). Deutsch
Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Deutsch für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dafür sind laut Studienordnung folgende Bereiche vorgesehen:
1. Sprach- und literaturwissenschaftliche Inhaltsbereiche:
- Schriftspracherwerb,
- Orthographie,
- Wort- und Satzgrammatik,
- sprachliches Handeln mit Texten und in Gesprächen,
- Lese- und Schreibforschung,
- literarische Gattungen,
- Epochen und Autoren (insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur);
2. Fachdidaktische Konzepte und Methoden für den Primarstufenunterricht in den folgenden Kompetenzbereichen:
- Sprechen und Zuhören,
- Schreiben,
- Lesen und Rezipieren (mit literarischen und nicht-literarischen Texten sowie mit Medien umgehen),
- Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren;
Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Deutsch;Mathematik
Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Mathematik für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dort sind folgende Bereiche laut Studienordnung geplant:
1. Fachmathematische Inhaltsbereiche:
- Zahlen und Operationen,
- Raum und Form,
- Muster und Strukturen,
- Größen und Messen sowie
- Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit.
2. Fachdidaktisch:
Allgemeine mathematische Kompetenzbereiche wie Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen und Darstellen werden in Verbindung mit den oben genannten Inhaltsbereichen bearbeitet. Dies wird am Beispiel des Arithmetik-, Geometrie- sowie Sachrechenunterrichts in der Grundschule ausgeführt.Ebenso werden die Unterrichtsinhalte der Klassen 5 und 6 (Arithmetik der natürlichen Zahlen, Bruchrechnung, Größen und Sachrechnen, Terme – Variablen – Gleichungen, Elemente der Geometrie) vertiefend bearbeitet.
Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Mathematik;Islamische Religion
Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).
Erweiterungs- und Zusatzprüfungen
Der Studiengang „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion" ist ein grundständiger Studiengang mit einer geschützten Fächerkombination. Das Fach Islamische Religion kann für die Grundschule nur in diesem Studiengang studiert werden. Es können keine Leistungen für eine Erweiterungsprüfung im Fach Islamische Religion oder für eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen (mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion) erworben werden.
Leistungen für Erweiterungsprüfungen in anderen Fächern des Lehramts an Grundschulen, die an der JLU studiert werden können (mit Ausnahme von Ethik) können die Studierenden des Lehramts an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion nicht parallel zum Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
Weitere Infos zu Erweiterungs- und Zusatzprüfungen finden Sie hier.
- Studien- und Prüfungsordnung L1 Islamische Religion
-
Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Grundschulen (L1) mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion
In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen
Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
- Zwischenprüfung L1/L2
-
Zwischenprüfung
Für Studierende, die vor WS 2023/24 ihr Studium unverändert weiter studieren, ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen.
Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung).
- Erste Staatsprüfung & Referendariat
-
Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst
Bewerbung
-
Eine Neu-Aufnahme des Studiums nach den Regeln des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes von vor 2023/24 ist aktuell nicht mehr möglich. Wenn Sie bereits vor WS 2023/24 Ihr Studium begonnen haben und dieses unverändert fortführen möchten, informieren Sie sich bitte zu den Übergangsregelungen auf den Seiten des ZfL: HLbG-Novelle
- Zulassungsvoraussetzungen (L1)
-
Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr...
- Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von
• Eignungsprüfungen
• Sprachvoraussetzungen - Alle L1-Studierenden, die vor WS 2023/24 ihr Studium aufgenommen haben, müssen ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Mehr...
Weiterführende Infos
- Infopool (bis Sommersemester 2023)
-
Lehramt-Links
- Anerkennung Studienleistungen (L1, L2, L3, L5)
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Orientierungs- und Betriebspraktikum | Schulpraktische Studien | Praxissemester
- Grundwissenschaften
- Erste Staatsprüfung
- Vorbereitungsdienst (Referendariat)
- Erweiterungsprüfungen
- Zusatzprüfungen
Präsentation der Infoveranstaltung des ZfL vom 12.07.2023 für Studierende, die ihr Lehramtsstsudium an der JLU vor WS 2023/24 begonnen haben
Beratung & Information
- Partneruniversitäten L1 - Islamische Religion
-
Im Rahmen des Projektes IMPACCT (International Mobility with Partners Abroad for Culturally Competent Teachers) wird den Studierenden des Grundschullehramts mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion die Möglichkeit geboten, ein durch ein Stipendium gefördertes Auslandssemester an einer unserer sechs Partneruniversitäten zu verbringen:
- Bursa, Uludağ Universität
- Fribourg, Universität Fribourg
- Innsbruck, Universität Innsbruck
- Istanbul, Marmara Universität
- Stockholm, Universität Stockholm
- Wien/Krems, Kirchlich Pädagogische Hochschule
Wenden Sie sich bei Interesse gerne an: Wiebke.Nierste@admin.uni-giessen.de
Kontakt
- Fachberatung Lehramt
-
Studienfachberatung in den Fächern der Lehramtsstudiengänge
- Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
-
Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL)
Sprechzeiten und Ansprechpartner/innen finden Sie auf den Webseiten des ZfL.
- Zentraler Studienservice
- Wiebke Blumenthal, M.A.
- Beate Caputa-Wießner
- Zentraler Studienservice
-
Wegbeschreibung und Empfang Studienservice
- Studierendensekretariat
(bei formalen Studienangelegenheiten) - Zentrale Studienberatung
(Beratung für Studierende & Studieninteressierte) - Studierenden-Hotline Call Justus
(Erstauskünfte zu allen Fragen rund um das Studium, Tel.: 0641-9916400) - Akademisches Auslandsamt
(Beratung und Betreuung für internationale Studierende, Studienbewerber und Studienbewerberinnen)
- Studierendensekretariat