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Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht (L1) bis Sommersemester 2023

Erste Staatsprüfung ("Staatsexamen")

Überblick

Flyer: L1 mit dem Untterichtsfach Islamische Religion

Foto: Ben Kahl/JLU


Hinweis

Informationen für Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Lehramtsstudium begonnen haben
Für Sie gelten Übergangsregelungen, nach denen Sie Ihr Lehramtsstudium nach den Anlagen der Studien- und Prüfungsordnung (bis SoSe 23) weiterführen. Näheres auf den Netzseiten des ZfL: HLbG-Novelle

 

Überblick

Überblick

Das Studium Lehramt an Grundschulen mit dem Unter­richtsfach Islamische Religion/Islamunterricht (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Auf­bau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrer­bil­dungs­gesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.

 

Was Sie mitbringen sollten

Als zukünftige Lehrerin / zukünftiger Lehrer sollten Sie Interesse am Umgang mit Kindern sowie an den gewählten Studieninhalten bzw. Ihren Unterrichtsfächern  mitbringen. Kontaktbereitschaft, Stabilität und Selbst­reflexivität sind weitere günstige Eigenschaften für den Beruf.

 

Was Sie mitbringen müssen

Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung ist die Allge­meine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig an­erkannte Vorbildung, die Fachhochschulreife reicht nicht aus. Alle L1-Studierenden haben ein Orientierungs­praktikum von mindestens vier Wochen Dauer nach­zuweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.

Hinweis zum bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht an den Schulen des Landes Hessen:

Wer das Fach Islamische Religion unterrichten will, benötigt (wie auch bei anderen Konfessionen) für den Unterricht des Faches Religion eine Lehrerlaubnis, um den konfessionsgebundenen Unterricht erteilen zu dürfen.

Als Kooperationspartner für Hessen sind die Verbände DITIB Landesverband Hessen und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. anerkannt. Ihnen obliegt es, den Absolventinnen und Absolventen des grundständigen Studiengangs die Lehrerlaubnis für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu erteilen.

Alternativ weisen wir auf den Unterrichtsversuch „Islamunterricht“ des Landes Hessen hin, der nicht konfessionsgebunden erteilt wird.

 

OSA Lehramt

Studienaufbau

Regelstudienzeit: 7 Semester

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.

Studienaufbau

Studienaufbau

Während des Studiums werden mehrere Anteile gleichzeitig parallel zueinander studiert:

  • die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • die Didaktik der Grundschule
  • musisch-ästhetische Bildung und Bewegungserziehung
  • die drei folgenden Unterrichtsfächer
    • Deutsch
    • Mathematik
    • Islamische Religion
  • die Schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.

Außerdem schreibt das Hessische Lehrerbildungsgesetz vor, dass alle Lehramtsstudierenden ein Orientierungs- und ein Betriebspraktikum absolvieren müssen.

Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw.

Diese vier Disziplinen sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.

  • Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Politologie

Informationen zu den Inhalten den Grundwissenschaften finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).

Didaktik der Grundschule

Mit grundschulspezifischen Themen beschäftigen Sie sich in der Didaktik (Lehre vom Lehren und Lernen) der Grundschule. Die entsprechenden Veranstaltungen finden am Fachgebiet Erziehungswissenschaften statt und behandeln grundschultypische didaktische Themen, die über die Fachdidaktik hinaus für die Grundschule von Bedeutung sind.

Informationen zu den Inhalten der Didaktik der Grundschule finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer

Deutsch   Mathematik   Islamische Religion  

 

Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen)

 

Deutsch 

Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Deutsch für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dafür sind laut Studienordnung folgende Bereiche vorgesehen:

1. Sprach- und literaturwissenschaftliche Inhaltsbereiche:

  • Schriftspracherwerb,
  • Orthographie,
  • Wort- und Satzgrammatik,
  • sprachliches Handeln mit Texten und in Gesprächen,
  • Lese- und Schreibforschung,
  • literarische Gattungen,
  • Epochen und Autoren (insbesondere der Kinder- und Jugendliteratur);

2. Fachdidaktische Konzepte und Methoden für den Primarstufenunterricht in den folgenden Kompetenzbereichen:

  • Sprechen und Zuhören,
  • Schreiben,
  • Lesen und Rezipieren (mit literarischen und nicht-literarischen Texten sowie mit Medien umgehen),
  • Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren;

 

Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Deutsch;

Mathematik 

Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen das Fach Mathematik für die Klassen 1 bis 6 studieren. Dort sind folgende Bereiche laut Studienordnung geplant:

1. Fachmathematische Inhaltsbereiche:

  • Zahlen und Operationen,
  • Raum und Form,
  • Muster und Strukturen,
  • Größen und Messen sowie
  • Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit.

2. Fachdidaktisch:
Allgemeine mathematische Kompetenzbereiche wie Kommunizieren, Argumentieren, Modellieren, Problemlösen und Darstellen werden in Verbindung mit den oben genannten Inhaltsbereichen bearbeitet. Dies wird am Beispiel des Arithmetik-, Geometrie- sowie Sachrechenunterrichts in der Grundschule ausgeführt.

Ebenso werden die Unterrichtsinhalte der Klassen 5 und 6 (Arithmetik der natürlichen Zahlen, Bruchrechnung, Größen und Sachrechnen, Terme – Variablen – Gleichungen, Elemente der Geometrie) vertiefend bearbeitet.

Detaillierte Informationen enthalten die Modulbeschreibungen, die Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden:
- Studien- und Prüfungsordnung L1,
- Modulbeschreibung für das Fach Mathematik;

 

Islamische Religion

Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung).

 

Erweiterungs- und Zusatzprüfungen

Der Studiengang „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion" ist ein grundständiger Studiengang mit einer geschützten Fächerkombination. Das Fach Islamische Religion kann für die Grundschule nur in diesem Studiengang studiert werden. Es können keine Leistungen für eine Erweiterungsprüfung im Fach Islamische Religion oder für eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen (mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion) erworben werden.

Leistungen für Erweiterungsprüfungen in anderen Fächern des Lehramts an Grundschulen, die an der JLU studiert werden können (mit Ausnahme von Ethik) können die Studierenden des Lehramts an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion nicht parallel zum Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.

Weitere Infos zu Erweiterungs- und Zusatzprüfungen finden Sie hier.

Studien- und Prüfungsordnung L1 Islamische Religion

Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Grundschulen (L1) mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion

In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen

Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
FAQ zu Prüfungen, Zwischenprüfung, Anerkennungen, Praxissemester L5, Schulpraktische Studien L1/L2/L3/BBB

Zwischenprüfung L1/L2

Zwischenprüfung

Bis zum Ende des dritten Semesters ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen. Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung). In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Zwischenprüfung bis Ende des fünften Semesters abgelegt werden.

Die Zwischenprüfung dient zusammen mit dem ersten Teil der Schulpraktischen Studien dazu, die grundsätzliche Eignung für das angestrebte Lehramt festzustellen. Dies bedeutet auch, dass definitives Nicht-Bestehen der Zwischenprüfung und der ersten Schulpraktischen Studien bis zu einem maximal spätesten Zeitpunkt dazu führen, dass das Studium im gewählten Lehramt nicht mehr weiter geführt werden kann (Siehe FAQ Zwischenprüfung des ZfL).

Erste Staatsprüfung & Referendariat

Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst

  • Das Hochschulstudium ist die erste Phase auf dem Weg, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Es schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Mehr
  • Nach der Ersten Staatsprüfung erfolgt die schulpraktische Ausbildung in der zweiten Phase, dem Vorbereitungsdienst (Referendariat)Mehr

Bewerbung

Beginn WS

Studienbeginn

nur zum Wintersemester

Zulassungsvoraussetzungen (L1)

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss 'Erste Staatsprüfung' ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (NICHT Fachhochschulreife). Mehr...
  2. Für einzelne Fächer der verschiedenen Lehramtsstudiengänge sind Studienvoraussetzungen vorgesehen in Form von
    • Eignungsprüfungen
    • Sprachvoraussetzungen
  3. Alle L1-Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachzuweisen. Es dient der Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Mehr...
Vorkurse für diesen Studiengang bzw. seine Teilfächer

Es gibt Vorkurse zur Vorbereitung, folgen Sie dem Link!


Falls Sie planen, ein Studium in diesem Studiengang aufzunehmen, steht Ihnen eine Auswahl an Vorkursen zur Verfügung, durch die Sie Grundlagen schon vorab auffrischen können.

Beginn nur im WiSe / Zulassungsbeschränkung

Bewerbung

Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Mehr

Bewerbungszeitraum
  • Fristbeginn: 01.06.
  • Fristende: 15.07.

 

Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr

Weiterführende Infos

Partneruniversitäten L1 - Islamische Religion

Im Rahmen des Projektes IMPACCT (International Mobility with Partners Abroad for Culturally Competent Teachers) wird den Studierenden des Grundschullehramts mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion die Möglichkeit geboten, ein durch ein Stipendium gefördertes Auslandssemester an einer unserer sechs Partneruniversitäten zu verbringen:

  • Bursa, Uludağ Universität
  • Fribourg, Universität Fribourg
  • Innsbruck, Universität Innsbruck
  • Istanbul, Marmara Universität
  • Stockholm, Universität Stockholm
  • Wien/Krems, Kirchlich Pädagogische Hochschule


Weiter Informationen


Wenden Sie sich bei Interesse gerne an:

Kontakt

Fachberatung Lehramt

Studienfachberatung in den Fächern der Lehramtsstudiengänge

Studienfachberatung in den Lehramtsfächern

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)

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Sprechzeiten und Ansprechpartner/innen finden Sie auf den Webseiten des ZfL.

Zentraler Studienservice
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