Inhaltspezifische Aktionen

Zusatzprüfungen in den Lehramtsstudiengängen

Zusatzprüfungen machen den Erwerb von Unterrichtsbefähigungen in einem weiteren Lehramt möglich. Eine Zusatzprüfung kann erst nach bestandener Zweiter Staatsprüfung (also nach dem Vorbereitungsdienst) abgelegt werden. Für Zusatzprüfungen sind weitere Studien Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Siehe auch die aktuellen Netzseiten des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZfL).

 

Informationen

Zusatzprüfung zum Grundschullehramt

Eine Zusatzprüfung zum Grundschullehramt (L1) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in der Didaktik der Grundschule und in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik sowie in einem weiteren Unterrichtsfach nach Wahl abgelegt.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Grundschullehramt kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt für Förderpädagogik (bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“) aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen nach vorangegangenem Abschluss“.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen setzt sich zusammen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, einem dritten Unterrichtsfach sowie Didaktik der Grundschule.

Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung bzw. Beantragung der Immatrikulation mit: Deutsch, Mathematik, 3. Unterrichtsfach, Didaktik der Grundschule. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung in ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen (www.uni-giessen.de/de/studium/dateien/lehramt/anerkennung-L).

Weitere Hinweise zur Bewerbung im Lehramt ab WS 25/26: www.uni-giessen.de/de/fbz/zentren/zfl/studium/bewerbunglehramtws2526

Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt

Eine Zusatzprüfung zum Haupt- und Realschullehramt (L2) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Prüfung wird in einem Unterrichtsfach abgelegt. L1-Studierende bzw. Absolvent/innen, die eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen anstreben, müssen die Prüfung in zwei Unterrichtsfächern ablegen.

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen kann nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien oder Lehramt für Förderpädagogik bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, beantragen Sie dies im Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE innerhalb der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen nach vorangegangenem Abschluss“. 

Im Rahmen des Studiums zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen studieren Sie i.d.R. ein weiteres Unterrichtsfach für das Haupt- und Realschullehramt. Absolvent/innen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen müssen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren.

Sollten Sie im Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE unter dem Abschlussziel nur ein Fach eintragen können, teilen Sie dem Studierendensekretariat beide zu studierenden Fächer mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung und Beantragung der Immatrikulation mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen (www.uni-giessen.de/de/studium/dateien/lehramt/anerkennung-L).

Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L3, L5) an der JLU studieren, kann das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit einer Ausnahme (siehe Kasten unten) auch schon parallel zum grundständigen Lehramtsstudium absolviert werden. Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit der Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne vorangegangenem Abschluss“. Studierende des Lehramts an Grundschulen müssen zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen zwei Unterrichtsfächer für das Haupt- und Realschullehramt studieren. L1-Studierende bewerben sich deshalb für das Abschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an Haupt- und Realschulen ohne vorangegangenem Abschluss“. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat beide zu studierenden Fächer mit der entsprechenden Semesterangabe im Rahmen der Bewerbung und Beantragung der Immatrikulation mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung für ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen (www.uni-giessen.de/de/studium/dateien/lehramt/anerkennung-L).

Weitere Hinweise zur Bewerbung im Lehramt ab WS 25/26: www.uni-giessen.de/de/fbz/zentren/zfl/studium/bewerbunglehramtws2526

Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erworben haben, muss der Abschluss für Ihr vorher schon begonnenes Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen geändert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studierendensekretariat.

Studium: Wenn Sie parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium noch mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung beginnen, kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie: Lehramtsstudierende (L1, L3, L5) können seit dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im Fach Sport nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.

Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik

Die Zusatzprüfung zum Lehramt für Förderpädagogik (L5) kann ablegen, wer eine Zweite Staatsprüfung in einem anderen Lehramt besitzt. Die Zusatzprüfung umfasst Prüfungen in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie eine diagnostische Hausarbeit und voraussichtlich bei erstem Studium in L1 zusätzlich eine Prüfung in einem Fach für die Sekundarstufe I. L1-Studierende bzw. Absolvent/innen müssen voraussichtlich zusätzlich ein Unterrichtsfach des Lehramts für Förderpädagogik studieren, um die Lehrbefähigung für ein Fach der Sekundarstufe I zu erwerben (zurzeit in Klärung durch das Zentrum für Lehrerbildung).

Das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung zum Lehramt für Förderpädagogik kann frühestens nach abgeschlossener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien bzw. dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ aufgenommen werden. Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Masterabschluss in „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik nach vorangegangenem Abschluss“. 

Bitte beachten Sie, Sie können unter dem o.g. Abschluss im Formular nur ein Fach/eine Fachrichtung eintragen. Bitte bewerben Sie sich für das Abschlussziel „Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen nach vorangegangenem Abschluss“ und tragen bitte in dem dafür vorgesehenen Feld eine sonderpädagogische Fachrichtung ein. Bitte teilen Sie dem Studierendensekretariat im Rahmen der Beantragung der Immatrikulation alle zu studierenden Anteile mit der entsprechenden Semesterangabe mit: 1. sonderpädagogische Fachrichtung, 2. sonderpädagogische Fachrichtung und Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik/Förderpädagogik. Absolvent/innen des Studiengangs Lehramt an Grundschulen müssen voraussichtlich zusätzlich noch ein L5-Unterrichtsfach studieren (zurzeit in Klärung). Bitte teilen Sie dieses Unterrichtsfach mit Semesterangabe im Zuge der Beantragung der Immatrikulation/Einschreibung ebenfalls dem Studierendensekretariat mit. Bitte beachten Sie: Für eine Einschreibung in ein höheres Semester in einem der Fächer benötigen Sie eine Anerkennung/Semestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Gießen (www.uni-giessen.de/de/studium/dateien/lehramt/anerkennung-L).

Weitere Hinweise zur Bewerbung im Lehramt ab WS 25/26: www.uni-giessen.de/de/fbz/zentren/zfl/studium/bewerbunglehramtws2526

Das Curriculum für das Studium zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfung für das Lehramt für Förderpädagogik finden Sie

  • für die alte Ordnung hier,
  • für die neue Ordnung hier.


Zum Lehramt an Beruflichen Schulen und zum Lehramt an Gymnasien sind keine Zusatzprüfungen möglich.


Nach welcher Ordnung studiere ich die Zusatzprüfung? 

Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit dem Studium für die Zusatzprüfung beginnen, gilt folgendes: Sie studieren das Zusatzfach nach der Ordnung, nach der Sie auch ihr grundständiges Lehramtsstudium studieren. Bei der Bewerbung gibt es hierfür keine Differenzierung, dies übernehmen die Kolleg/innen des Studierendensekretariats bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen.

Wenn Sie nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung ein Studium für eine Zusatzprüfung neu beginnen, gilt: Die Zusatzprüfung wird nach neuer Ordnung (ab WS 2023/24) studiert. Grundsätzlich könnten Sie nach einem zusätzlichen grundständigen Studium einer zweiten Schulform auch eine weitere Erste Staatsprüfung für eine zweite Schulform erwerben. Lassen Sie sich bei der Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie beraten, wie Sie in diesem Fall mit den Prüfungen und dem Vorbereitungsdienst vorgehen.