Erweiterungsprüfungen in den Lehramtsstudiengängen
Erweiterungsprüfungen heißen Prüfungen in einem oder mehreren weiteren Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen im selben Lehramt, in dem bereits die Erste Staatsprüfung abgelegt wurde. Das heißt, über eine Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung erworben werden.
Siehe auch die aktuellen Netzseiten des Zentrums für Lehrkräftebildung (ZfL).
Der frühestmögliche Zeitpunkt für Erweiterungsprüfungen ist ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung, sie können aber auch noch jederzeit später, also auch erst irgendwann nach der Zweiten Staatsprüfung, abgelegt werden.
Erweiterungsprüfungen haben keinen Einfluss auf die Note der Ersten Staatsprüfung. Das Erweiterungsfach wird aber beim Einstellungsverfahren in den Schuldienst berücksichtigt.
Um sich für eine Erweiterungsprüfung melden zu können, müssen Sie das Fach/die Fachrichtung vorher studiert haben. Das Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung können Sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung aufnehmen bzw. grundständig Lehramtsstudierende an der JLU können - mit ein paar Ausnahmen (siehe Kasten unten) - das Erweiterungsfach auch schon parallel zu ihrem grundständigen Lehramtsstudiengang studieren.
Einige Besonderheiten, die zu beachten sind
Sport: Studierende aller Lehramtsstudiengänge können seit dem Sommersemester 2022 Studienleistungen zur Vorbereitung auf Erweiterungsprüfungen im Fach Sport nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
Bitte beachten Sie: Die Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht" und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik" sind grundständige Studiengänge mit einer geschützten Fächerkombination. Studienleistungen zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung in den Fächern Islamische Religion und Ethik können frühestens nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen erworben werden.
Studierende der grundständigen Studiengänge „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht“ und „Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik“ können Studienleistungen zur Vorbereitung auf Erweiterungsprüfungen in anderen Fächern des Lehramts an Grundschulen, die an der JLU studiert werden können, nicht parallel zum grundständigen Studium, jedoch nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung erwerben.
Studierende der Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ können erst nach Abschluss der Masterstudiengänge mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen.
Bewerbung und Zulassung
Wenn Sie nach der Ersten Staatsprüfung oder dem Masterabschluss in den Studiengängen „Berufliche und Betriebliche Bildung“ mit dem Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungsfrist für ein Wintersemester für das Abschlussziel „Erweiterungsprüfung für das Lehramt an …“ (hier wählen Sie bitte Ihr abgeschlossenes Lehramt aus).
Wenn Sie bereits einen Lehramtsstudiengang (L1, L2, L3, L5) an der JLU studieren und parallel zum Lehramtsstudium mit der Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung beginnen möchten, bewerben Sie sich bitte in der Bewerbungs- und Einschreibefrist für ein Wintersemester für das Sonderabschlussziel „Zusatzprüfung oder weiteres Fach Lehramt an … ohne vorangegangenen Abschluss“ (hier wählen Sie das Lehramt aus, das Sie parallel grundständig studieren). Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die Informationen im Kasten weiter oben.
Sobald Sie die Erste Staatsprüfung erworben haben, muss der Abschluss für Ihr vorher schon begonnenes Studium zur Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung geändert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studierendensekretariat.
Nach welcher Ordnung studiere ich das Erweiterungsfach?
Wenn Sie parallel zum grundständigen Lehramtsstudium mit dem Studium des Erweiterungsfachs beginnen, gilt folgendes: Sie studieren das Erweiterungsfach nach der Ordnung, nach der Sie auch ihr grundständiges Lehramtsstudium studieren. Bei der Bewerbung gibt es hierfür keine Differenzierung, dies übernehmen die Kolleg/innen des Studierendensekretariats bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Wenn Sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung ein Studium für eine Erweiterungsprüfung neu beginnen, gilt: Die Erweiterungsprüfung wird nach neuer Ordnung (ab WS2023/24) studiert.
Studium
Wenn Sie parallel zu Ihrem grundständigen Lehramtsstudium noch ein Erweiterungsfach studieren, kann es zu Lehrveranstaltungsüberschneidungen kommen. Ein Abschluss in Regelstudienzeit kann nicht gewährleistet werden. In der Ersten Staatsprüfung werden Sie nur in den Fächern Ihres regulären grundständigen Lehramtsstudiengangs (nicht im Erweiterungsfach) geprüft und auch die Schulpraktischen Studien/Praxissemester sowie die Wissenschaftliche Hausarbeit dürfen Sie nur in Fächern absolvieren/schreiben, die Bestandteile der Ersten Staatsprüfung sind. L1 Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 oder später ihr Lehramtsstudium aufnehmen, absolvieren das Praxissemester in ihrem Langfach. Bei eventuellen Plänen zum Wechsel des Langfaches wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Praxissemester an das Referat für Schulpraktische Studien des ZfL.
Die Erweiterungsprüfung können Sie frühestens ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung antreten.
Für L1 Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 oder später ihr Lehramtsstudium aufnehmen, wird vom Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) bis zur endgültigen Klärung vorläufig geregelt: Erweiterungsfächer werden als Kurzfächer studiert (Stand: März 2025).
Sollten Sie im Laufe des Studiums entscheiden, im Erweiterungsfach die Erste Staatsprüfung absolvieren zu wollen (d.h. die Fächer in einer anderen Reihenfolge zu studieren), bedarf es einer fristgerechten Beantragung des Wechsels im Bewerbungs- und Einschreibeportal GUDE zur vorgesehenen Bewerbungs- bzw. Einschreibefrist und ggf. einer Semesteranerkennung (www.uni-giessen.de/de/studium/dateien/lehramt/anerkennung-L). Beachten Sie hierbei bitte mögliche Zulassungsbeschränkungen.