Bewerbung
- Beginn WS
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Studienbeginn
nur zum Wintersemester
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss in Biologie (Biology).
Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss weitere naturwissenschaftliche und biomedizinische Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Das gilt insbesondere für:- Biochemie (Biochemistry)
- Bioinformatik (Bioinformatics)
- Biomedizin (Biomedicine)
- Biotechnologie (Biotechnology)
- Humanbiologie (Human Biology)
- Molekularbiologie (Molecular Biology)
Bei den aufgezählten Studiengängen muss das bisherige Studium folgendes fachliches Profil aufweisen: breite naturwissenschaftliche Ausbildung mit angemessenen Grundlagen in Biologie sowie möglichst auch in Chemie, Mathematik/Statistik und Physik mit einem erkennbaren Schwerpunkt in Biologie oder biologienahen Fächern.
Liegt ein Abschluss Bachelor of Science in Chemie, Physik oder Mathematik vor, so ist ein biologisches Profil ausgewiesen, wenn im Bachelor-Studiengang Schwerpunkte bzw. Nebenfächer in Biologie, Biochemie, Bioinformatik, Biometrie, Biophysik, Biotechnologie, Humanbiologie, Molekularbiologie erfolgreich abgeschlossen wurden.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden vom Prüfungsausschuss überprüft.
- Sprachvorraussetzungen beachten
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Sprachvoraussetzungen
Für das Studium sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:
a) das Abiturzeugnis,
b) Oberstufenzeugnisse oder den Nachweis über mindestens vierjährigen Schulunterricht in Englisch,
c) Nachweis über erfolgreich absolvierte Sprachkurse, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind,
d) Fachgutachten oder Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden,
e) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
f) Nachweis über einen TOEFL-Test (computerbasierter Score von mindestens 43, schriftlicher Test mit mindestens 550 Punkten) oder
g) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.Der Nachweis der oben genannten Englischkenntnisse muss vor Studienbeginn erfolgen. Der Prüfungsausschuss entscheidet in Zweifelsfällen über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen
- Deutschkenntnisse erforderlich
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Studienbewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung beachten bitte auch die geforderten Nachweise zu Deutschkenntnissen. Mehr
- Beginn nur im WiSe / ohne Zulassungsbeschränkung
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Bewerbung / Einschreibung
Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.
Fristen für das Wintersemester 2026/27
Fristbeginn
01.06.2026
Fristende
- für Personen mit Bachelorabschluss in Deutschland: 01.09.2026
- für Personen mit Bachelorabschluss im Ausland: 15.08.2026
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr
