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Deutschkenntnisse für die Bewerbung/Zulassung und Einschreibung an der JLU

Bewerberinnen und Bewerber für einen deutschsprachigen Studiengang an der JLU Gießen müssen nachweisen, dass sie Deutsch können. Das gilt für alle Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsches Abitur.

Bitte geben Sie mit Ihrem Zulassungsantrag an, welchen der unten genannten Nachweise Sie haben. Falls Sie keinerlei oder nicht genügend Deutschkenntnisse besitzen, können Sie innerhalb eines Jahres (oder schneller) die notwendigen Deutschkenntnisse mit Hilfe unserer renommierten Deutsch-Intensivkurse des Akademischen Auslandsamts erlangen. Bewerbungen für einen Deutsch-Sprachkurs sind jederzeit möglich!

1. Bewerbung

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und legen Sie der Bewerbung um einen Studienplatz in einem deutschsprachigen Studiengang einen der folgenden Nachweise bei:

Für alle Fächer außer Medizin und Zahnmedizin und Tiermedizin gelten folgende Nachweise:

Für Bewerbungen in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin:

  • DSH-1
    • TestDaF mind. 14 Punkte
    • nicht-"skalierte" B2-Zertifikate (oder höher) von Goethe-Institut, ÖSD oder TELC
    • ZMP (Zentrale Mittelstufenprüfung)
    • onDaF (des TestDaF-Insituts) mind. 65 %
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - 2. Stufe (DSD II) mit mind. 1x B2
    • Nachweis, dass Sie mehr als 1000 Stunden Deutsch an einer staatlichen Schule oder Hochschule gelernt haben 
    • abgeschlossenes Studium der Germanistik

Bitte beachten Sie: Bei der Immatrikulation müssen Sie Deutschkenntnisse auf einem höheren Niveau als bei der Bewerbung nachweisen (siehe: 2. Immatrikulation)!

Es müssen bereits bei der Bewerbung über uni-assist die unter Punkt 2 (Immatrikulation) aufgeführten Nachweise spätestens am 15. Januar für das Sommersemester bzw. am 15. Juli für das kommende Wintersemester vorliegen!

Deutsche und EU-Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger & EWR-Angehörige (Liechtenstein, Norwegen, Island) sowie ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangs-Berechtigung bewerben sich für Medizin über hochschulstart.de und weisen ihre Deutschkenntnisse bei der Immatrikulation nach. Ohne ausreichenden Deutschnachweis ist eine Immatrikulation NICHT möglich. Bitte beachten Sie: Sie können aus zeitlichen Gründen nicht an der DSH-Prüfung an der JLU Gießen unmittelbar vor der Immatrikulation teilnehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich so früh wie möglich über die sonstigen / externen Deutschprüfungen zu informieren, da die Immatrikulation teilweise schon im Februar (für ein Sommersemester) bzw. im August (für ein Wintersemester stattfinden kann.

Die sprachlichen Voraussetzungen für das Studienkolleg sind geringer. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen der folgenden Nachweise einreichen:

  • B2-Zertifikat der Sprachintensivkurse der JLU
  • Stufe 4 der Sprachintensivkurse der Universität Marburg
  • telc B2
  • Goethe Zertifikat B2
  • TestDaF 4 x TDN 3
  • DSH-1
  • ÖSD Zertifikat B2
  • DSD II

Die Universität entscheidet über die Zulassung zum Studienkolleg.

Wenn Sie noch Fragen zu den Deutschkenntnissen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

2. Immatrikulation

Für die Immatrikulation müssen Sie Deutschkenntnisse auf einem höherem Niveau als bei der Bewerbung nachweisen und zwar durch:

  • DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, die bei der HRK registriert ist oder an der JLU Gießen abgelegt wurde) oder
  • TestDaF mit mindestens TDN 4 in allen Prüfungsteilen oder
  • in 2 unmittelbar aufeinanderfolgenden TestDaF-Prüfungen in jedem Prüfungsteil mindestens 1 x TDN 4 und immer mindestens 16 Punkte oder
  • telc Deutsch C1 Hochschule oder
  • ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung) oder
  • Kleines oder Großes Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
  • Goethe-Zertifikat C2 oder
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2. Stufe (DSD II; Stufenprüfung 4x C1) oder
  • Wirtschaftssprache Deutsch von ÖSD oder
  • bestandene Feststellungsprüfung eines Studienkollegs einer deutschen Hochschule (Durchschnitt mind. 4) oder
  • ein an einer deutschen Hochschule abgeschlossenes Studium in einem deutschsprachigen Studiengang.

3. DSH-Prüfung

a) Prüfungsteilnahme & Vorbereitung

In der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung) wird festgestellt, ob Sie genügend Deutsch können, um erfolgreich studieren zu können. Wenn Sie sich an der JLU oder THM um einen Studienplatz beworben haben, aber nur die Deutschkenntnisse für die Bewerbung nachgewiesen haben (siehe Punkt: 1. Bewerbung), können Sie sich für die DSH an der JLU anmelden (in der Regel im März und September). Sie müssen die DSH nicht ablegen, wenn Sie eine der unter Punkt 2. Immatrikulation genannten Deutschprüfungen bestanden haben.

Unmittelbar vor den Prüfungsterminen findet ein Prüfungsvorbereitungstraining statt (meistens montags-donnerstags 8:45-12:00). Die Teilnahme an dem kostenlosen Kurs wird dringend empfohlen!

b) Regeln zum Ablauf der DSH an der JLU:

Die Prüfung kostet € 140,-. Sie dürfen die DSH-Prüfung zweimal wiederholen. Zwischen jeder Wiederholung müssen mind. 3 Monate liegen. Deshalb müssen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung versichern, dass Sie die Prüfung vor dem jeweiligen Semester nur an der Justus-Liebig-Universität ablegen werden und angeben, ob und an welcher Hochschule Sie die Deutsche Sprachprüfung früher abgelegt haben. Falsche Angaben führen zur Annullierung der Prüfung.

Wenn Sie sich nach dem 15. Januar für das Sommersemester und nach dem 15. Juli für das Wintersemester beworben haben, dürfen Sie nicht an der DSH teilnehmen.

Wenn Ihre Prüfungsgebühr nicht spätestens 10 Tage vor dem schriftlichen Teil der DSH an der JLU eingegangen ist, dürfen Sie nicht an der DSH teilnehmen.

Wenn es mehr Anmeldungen zur DSH als Plätze gibt, werden die besten Bewerberinnen oder Bewerber ausgewählt. Wer keinen Platz in der DSH bekommt, wird spätestens 6 Tage vor dem schriftlichen Teil der DSH darüber informiert (mit einer E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse.), wir zahlen die Prüfungsgebühr dann zurück.

Sie erfüllen in jedem Falle die Voraussetzungen zur Teilnahme an der DSH, wenn Sie die C1-Prüfung des Goethe Instituts oder TELC haben oder in allen Teilen der Prüfung 'Wirtschaftsdeutsch International' (PWD) oder der Prüfung 'Deutsch als Fremdsprache in der Wirtschaft' (WiDaF) C1 haben oder das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz 2. Stufe (DSD 2 mit mindestens 2x C1) haben.

Wenn Sie sich mit DSH-1 oder TestDaF mit 14 - 16 Punkten beworben haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich danach gezielt auf die Wiederholung der Prüfung vorbereitet haben, z.B. in einem Deutschkurs auf dem Niveau C1 (mindestens 120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).

Wenn Sie die Prüfung mit DSH-2 oder DSH-3 bestehen, dürfen Sie sich an dem in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Termin immatrikulieren.

Die Ergebnisse der bestandenen Prüfung werden direkt der Zulassungsstelle der JLU und THM übergeben. Die Prüfungsbescheinigung wird frühestens 8 Wochen nach Einschreibung an der JLU gegen Vorlage des Studierendenausweises ausgegeben. Diese Regelung gilt nicht für DSH-1.

 

Vorbereitende Sprachkurse

Vom Akademischen Auslandsamt werden spezielle (gebührenpflichtige) Deutsch-Intensivkurse auf allen Niveaustufen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität angeboten.