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Bewerbung

Beginn SS/WS

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester

Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Eine Zulassung für diesen Masterstudiengang ist mit einem Abschluss im Studiengang Bachelor of Science Chemie / Chemistry einer deutschen Hochschule möglich. Studienabschlüsse aus dem Ausland erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie den „Empfehlungen der GDCh-Studienkommission zum Bachelorstudium Chemie an Universitäten “ entsprechen. Dies prüft der Prüfungsausschuss im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens.

Darüber hinaus kann der Prüfungsausschuss weitere Studiengänge nach Einzel­fallprüfung als gleichwertig anerkennen. 

  • Dabei kann die Zulassung kann Auflagen von zusätzlich zu erbringenden Studienleistungen im Umfang von bis zu 30 CPs enthalten, die innerhalb der ersten zwei Fachsemester nachzuweisen sind. Diese gehören nicht zum Leistungsumfang des Master­studien­gangs.
  • Die Zulassung kann vom Bestehen einer Eingangsprüfung abhängig sein. Hier werden die für den Masterstudiengang erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse basierend auf den „Empfehlungen der GDCh-Studienkommission zum Bachelorstudium Chemie an Universitäten“ geprüft. Der Prüfungsausschuss setzt die Eingangsprüfung an. Sie kann aus einer schriftlichen Arbeit und/oder mündlichen Prüfung bestehen. Bewerberinnen oder Bewerber werden mit einer Frist von zwei Wochen zu der Prüfung geladen. Die Prüfung soll innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfinden.

Erforderliche Englischnachweise

Bei der Einschreibung sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:

  1. das Abiturzeugnis,
  2. Oberstufenzeugnisse oder den Nachweis über mindestens vierjährigen Schulunterricht in Englisch,
  3. Nachweis über erfolgreich absolvierte Sprachkurse, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind,
  4. Fachgutachten oder Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworben wurden,
  5. Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
  6. Nachweis über einen TOEFL-Test (computerbasierter Score von mindestens 43, schriftlicher Test mit mindestens 550 Punkten) oder
  7. einen anderen, vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Der Prüfungsausschuss entscheidet in Zweifelsfällen über die Erfüllung der Aufnahme­voraus­setzungen.

Deutschkenntnisse erforderlich

Studienbewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung beachten bitte auch die geforderten Nachweise zu Deutschkenntnissen. Mehr

Beginn im SoSe / WiSe ohne Zulassungsbeschränkung

Bewerbung / Einschreibung

Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC.

Fristen für das Sommersemester 2027

Fristbeginn

01.12.2026

Fristende

  • für Personen mit Bachelorabschluss in Deutschland: 20.03.2027
  • für Personen mit Bachelorabschluss im Ausland: 28.02.2027

Fristen für das Wintersemester 2027/28

Die Fristen für das Wintersemester 2027/28 sind aktuell noch in Vorbereitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2027 hier veröffentlicht. 

 

Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr