Bewerbung
- Beginn SS/WS
-
Studienbeginn
zum Wintersemester und Sommersemester
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
-
Zulassungsvoraussetzungen
Der Masterstudiengang Ernährungswissenschaften ist ein konsekutives Studienangebot. Das bedeutet, dass Sie für die Zulassung einen fachlich passenden Bachelorabschluss benötigen. Zur besseren Einordnung wurden sogenannte einschlägige Bachelorabschlüsse definiert. Auch Bewerbungen mit anderen Abschlüssen sind willkommen – in diesen Fällen prüft der Prüfungsausschuss im Rahmen des Bewerbungsverfahrens individuell, ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt sind. Als einschlägig gilt aktuell folgender Bachelorabschluss:
- Ernährungswissenschaften
Bewerber/innen, die einen Bachelor in Ökotrophologie absolviert haben, müssen für die Zulassung Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:
- Ernährungswissenschaften / Ernährungsphysiologie
- Ernährungsmedizin / Pathobiochemie
- Lebensmittelwissenschaften
Englischkenntnisse werden vorausgesetzt
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 werden vorausgesetzt, da die Fachliteratur vorwiegend in Englisch vorliegt. Ein formaler Nachweis wird nicht gefordert.
- Beginn im SoSe / WiSe mit Zulassungsbeschränkung
-
Bewerbung
Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Mehr
Bewerbungszeitraum für ein Sommersemester
Fristbeginn
01.12.
Fristende
15.01.
Bewerbungszeitraum für ein Wintersemester
Fristbeginn
01.06.
Fristende
15.07.
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr