Bewerbung
- Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen
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Studienbeginn
Nur zum Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Masterstudium in Psychologie kann nur zugelassen werden, wer ein fachlich einschlägiges Studium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Gesamtumfang 180 CP) nachweist, das mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) in Psychologie oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss erfolgreich absolviert wurde. Fachlich einschlägig ist ein Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, das folgende Kriterien erfüllt:
- Psychologische Module (mind. 120 CP),
- Experimental-psychologisches Praktikum (mind. 9 CP),
- Modul/e mit Prüfungsleistung in Psychologischer Methodenlehre (mind. 9 CP),
- Prüfungsleistung in Psychologischer Diagnostik (mind. 6 CP),
- in vier verschiedenen psychologischen Grundlagenfächern wie Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle/Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie ist jeweils ein Modul (mind. 6 CP) nachzuweisen,
- in zwei verschiedenen psychologischen Anwendungsfächern wie Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie und Pädagogische Psychologie ist jeweils ein Modul (mind. 6 CP) nachzuweisen.
- empirische Bachelor-Thesis.
Für die Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie muss der vorausgesetzte Abschluss mindestens mit der Note 2,6 bestanden sein.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Master-Studiengang sowie Ausnahmen beschließt der Prüfungsausschuss.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren wird in seiner rechtsgültigen Fassung in der Satzung für das Hochschulauswahlverfahren für die zulassungsbeschränkten Studiengängen (Auswahlsatzung) in Anlage 4 beschrieben.
Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus den folgenden Kriterien gebildet wird:
a.) Für die Note des für den Masterstudiengang vorausgesetzten Studienabschlusses werden Punkte vergeben: Eine Note von 1,0 entspricht 100 Punkten, für jedes Notenzehntel schlechter werden 2 Punkte abgezogen (1,1=98 Punkte, 1,2= 96 Punkte etc.). Eine tabellarische Übersicht über alle Noten und ihre Punktwerte finden Sie in der Auswahlsatzung.
b) Für besondere Kenntnisse werden maximal 50 Punkte wie folgt vergeben:
- für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 18 CP aus dem Studienbereich Quantitative Methoden/Testtheorie,
- für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 20 CP aus dem Bereich der angewandten experimentellen Methoden und des wissenschaftlichen Arbeitens in der Psychologie,
- für den Nachweis von mindestens drei Anwendungsfächern (Klinische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Pädagogische Psychologie), mit je mindestens 9 CP,
- für den Nachweis von Leistungen im Umfang von mindestens 45 CP aus der psychologischen Grundlagenausbildung (allgemeine Psychologie, biologische Psychologie, differentielle Psychologie, Entwicklungspsychologie und Sozialpsychologie) und
- für den Nachweis eines freiwilligen Dienstes (mind. 12 Monate) oder einer fachlich einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung.
Grenzwerte vergangener Verfahren
Die Grenzwerte der letzten Verfahren können Sie hier einsehen: Mehr
- Beginn nur im WiSe / Zulassungsbeschränkung
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Bewerbung
Der Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung. Mehr
Bewerbungszeitraum für ein Wintersemester
Fristbeginn
01.06
Fristende
15.07.
Für internationale Studienbewerber/innen gelten zum Teil andere Regeln. Mehr
