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Bewerbung: Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre setzt einen Bachelorabschluss in "Wirtschaftswissenschaften", "Volkswirtschaftslehre" oder einen anderen fachlich einschlägigen, berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus. Ein Abschluss ist fachlich einschlägig, wenn das vorausgesetzte Studium neben der Bachelor-Thesis allein oder zusammen mit anrechenbaren Leistungen aus einem anderen Hochschulstudium mindestens folgende Leistungen umfasst:

  • 42 CP im Bereich der Volkswirtschaftslehre und
  • 18 CP im Bereich Mathematik, Statistik, Ökonometrie oder Wirtschaftsinformatik.

Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang muss das vorausgesetzte Studium mindestens 180 CP umfassen.

Bewerber/innen mit internationalem Abschluss:

Als gleichwertige Abschlussprüfungen werden internationale akademische Abschlüsse auf Grundlage der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz anerkannt. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Zulassungsausschuss. Bestehen Zweifel an der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlussprüfungen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu hören.