Studienaufbau
Das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung" lässt sich im Wesentlichen in vier Abschnitte einteilen.
1. Zwischenprüfung
Für die Zwischenprüfung müssen Sie während der ersten drei bzw. vier Semester acht Klausuren in zentralen Rechtsgebieten schreiben, von denen Sie bis zum Ende des 6. Semesters sechs bestanden haben müssen.
Die Zwischenprüfung umfasst insgesamt acht Klausuren:
- aus dem Privatrecht die Bereiche Einführung in das Privatrecht, Schuldrecht mit Schwerpunkt in den gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie Schuldrecht mit Schwerpunkt in den vertraglichen Schuldverhältnissen,
- aus dem Öffentlichen Recht Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts sowie
- Strafrecht Besonderer Teil I und Besonderer Teil II.
2. Übungen für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt der folgenden Studienphase stehen – neben Lehrveranstaltungen in mehreren Teilgebieten – die umfassenden Übungen für Fortgeschrittene im Privatrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht.
3. Schwerpunktsetzung
Im weiteren Verlauf des Studiums ist ein Schwerpunkt zu wählen. Die thematische Ausrichtung dieser Bereiche kann je nach Universität variieren. Der Schwerpunkt umfasst etwa 10% des gesamten Studiums. An der Universität Gießen können folgende Schwerpunktbereich studiert werden:
- Grundlagen des Rechts,
- Arbeitsrecht mit Sozialrecht,
- Wirtschaftsrecht,
- Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht,
- Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung),
- Europarecht und Völkerrecht,
- Kriminalwissenschaften.
Parallel zu den Abschnitten 1-3 müssen Sie Lehrveranstaltungen in weiteren Rechtsgebieten besuchen. Ergänzt wird das Programm durch Grundlagen- und Einführungsveranstaltungen, Veranstaltungen zur Methodenlehre und zu Schlüsselqualifikationen sowie durch fremdsprachige Lehrveranstaltungen. Außerdem sind drei Praktika von jeweils einem Monat bei einem Gericht sowie zwei weiteren Stationen zu absolvieren.
Legal English
Für Studierende dieses Studienganges wird zudem die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr
4. Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung
Die abschließende Examensvorbereitung (UniRep) dient der vertiefenden Wiederholung des Stoffes zur Vorbereitung auf die 1. Prüfung.
Erste Prüfung
Sind sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise erfolgreich absolviert, kann die Anmeldung zur Ersten Prüfung erfolgen. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, welche 70% der späteren Gesamtnote ausmacht und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die mit 30 % der Note berücksichtigt wird.
Die Pflichtfachprüfung umfasst:
- zwei Klausuren zum Privatrecht,
- zwei Klausuren zum Öffentlichen Recht,
- eine Klausur zum Strafrecht,
- eine Klausur zum Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht,
- eine mündliche Prüfung mit den drei Teilen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.
Zur Prüfung im Schwerpunktbereich gehören:
- eine Hausarbeit und
- eine mündliche Prüfung.
Studienaufbau, Prüfungen
Den Studienaufbau können Sie dem Infoblatt zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft entnehmen.