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Zwischenprüfung - Anmeldefrist Wiederholungsklausuren; Eintragung Corona-Exits; Zeugnisse

Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren vom 25. bis 27.08.2020 möglich; Exits werden demnächst in FlexNow eingetragen, Zeugnisse demnächst ausgestellt werden.

Liebe Studierende,

die Anmeldung zu den Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung wird vom 25. bis 27.08.2020 möglich sein. Es handelt sich um eine sog. Ausschlussfrist, sodass nach Fristablauf keine Anmeldung mehr möglich ist!

Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zur betreffenden Wiederholungsklausur anmelden müssen, wenn Sie zur Teilnahme am regulären Termin verpflichtet gewesen wären und einen "Corona-Exit" vorgenommen haben.

Dies ist für die Klausur "Einführung in das Privatrecht" in folgenden Konstellationen der Fall.

1) Sie hatten zum regulären Termin des WS 2019/20 mitgeschrieben, aber nicht bestanden, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

2) Sie waren zum regulären Termin des WS 2019/20 krankgemeldet, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

3) Sie waren verpflichtet, im SS 2020 am regulären Termin im Erstversuch teilzunehmen, und haben einen Exit vorgenommen.

Für die Klausuren "Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I" und "Schuldrecht" ergeben sich folgende mögliche Konstellationen.

1) Sie hatten zum regulären Termin des SS 2019 mitgeschrieben, aber nicht bestanden, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

2) Sie waren zum regulären Termin des SS 2019 krankgemeldet, haben die Wiederholung auf den regulären Termin des SS 2020 "geschoben" und einen Exit vorgenommen.

3) Sie waren verpflichtet, im SS 2020 am regulären Termin im Erstversuch teilzunehmen, und haben einen Exit vorgenommen.

Nach wie vor gilt, dass Sie an der Wiederholungsklausur teilnehmen dürfen, aber nicht müssen, wenn Sie zum regulären Termin des SS 2020 im Erst(!)versuch teilgenommen und nicht bestanden haben oder krankgemeldet waren. In diesem Fall können Sie die Wiederholung von "Einführung in das Privatrecht" in das WS 2020/21, von "Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I" und "Schuldrecht" in das SS 2021 "schieben" und müssen sich dann erst zum regulären Termin des WS 2020/21 ("Einführung in das Privatrecht") bzw. des SS 2021 ("Staatsorganisationsrecht", "Strafrecht BT I", "Schuldrecht") anmelden.

Die Exits werden demnächst in FlexNow eingetragen. Sie wurden aber bereits mit Zugang wirksam. Bitte sehen Sie daher weiterhin von Rückfragen ab und melden Sie sich - sofern Sie einer der obigen Konstellationen unterfallen oder (nach erstmaligem Nichtbestehen oder Krankmeldung zum regulären Termin dieses Semesters) freiwillig an der Wiederholungsklausur teilnehmen möchten - auch dann schon zu den Wiederholungsklausuren an, wenn Ihr Exit noch nicht in FlexNow erscheint!

Der "Corona-Freiversuch" steht selbständig NEBEN dem Corona-Exit und wird als zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt, sofern eine Klausur oder mündliche Prüfung im WS 2019/20 (nach dem 12.03.), SS 2020 oder WS 2020/21 nicht bestanden wurde bzw. wird. Einzelheiten zum Freiversuch und die aktuelle "Corona-Satzung" finden Sie hier.

Die Zeugnisse derjenigen, die mit den Wiederholungsklausuren des WS 2019/20 oder den Klausuren des SS 2020 die Zwischenprüfung abgeschlossen haben, werden ebenfalls demnächst ausgestellt. Sobald sie vorliegen, werden Sie per Rundmail und auf der Homepage informiert werden. Sollten Sie die bestandene Zwischenprüfung schon zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der BAföG-Gewährung oder anderweitig nachweisen müssen, kann Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt werden, aus der das Bestehen der Zwischenprüfung hervorgeht.

Für die kommenden Klausuren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Beste Grüße
Volker Stiebig