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8. Bewerbung: Wie weise ich die berufsrechtliche Anerkennung meines Bachelors nach?

Wir akzeptieren verschiedene Nachweise der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelors. Sie finden in den Downloads dazu ein Dokument, dass Sie als Vorlage verwenden können.

Spezial Fall Bachelor im Ausland --> siehe Frage 13

1. Ein eindeutiger Satz auf dem Zeugnis oder dem vorläufigen Zeugnis oder dem Transcript of Records aus dem hervorgeht, dass

  • der Studiengang grundsätzlich berufsrechtlich anerkannt ist und
  • Sie alle erforderlichen (Wahlpflicht)-Kurse entsprechend belegt und absolviert haben und 
  • das entsprechende Praktikum approbationsordnungskonform abgelegt haben

 

2. ein separates Beiblatt zur berufsrechtlichen Anerkennung gestempelt und unterschrieben durch einen Vertreter / eine Vertreterin der Herkunftsuniversität das eindeutig beinhaltet, dass

  • der Studiengang grundsätzlich berufsrechtlich anerkannt ist und
  • Sie alle erforderlichen (Wahlpflicht)-Kurse entsprechend belegt und absolviert haben und 
  • das entsprechende Praktikum approbationsordnungskonform abgelegt haben

 

3a. ein Nachweis als Beiblatt über eine erfolgreich besuchte Nachqualifizierung /Nachschulung  die von der zuständigen Landesbehörde geprüft wurden. Dies gilt nur für Studiengänge, die selbst noch nicht die berufsrechtliche Anerkennung haben / hatten.

  • Diese Maßnahmen müssen als TEIL des Bachelors (NICHT ! im Anschluss daran) besucht worden sein.
  • In den Nachqualifizierungen müssen alle in der regulären Lehre nicht abgedeckten Inhalte gem. Approbationsordnung beinhaltet gewesen sein.
  • Die Prüfung durch die Landesbehörde muss nachgewiesen werden.

 

3b. ein Nachweis als Beiblatt über eine erfolgreich besuchte Nachqualifizierung /Nachschulung OHNE bisherige Anerkennung durch eine Landesbehörde.

  • in diesem Fall muss die Hochschule detaillierte Angaben zu den Inhalten der Nachschulung machen. Sie können von uns ein Dokument ("crosswalk") als Vorlage hierzu erhalten (siehe Downloads)