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3. Mein Bachelor erfüllt nicht die Kriterien der berufsrechtlichen Anerkennung, kann ich fehlende Module im Master nachholen?

Kann ich mich, mit meinem abgeschlossenen Bachelor aus dem "alten System", an Ihrer Universität für die Nachqualifizierung bewerben und anschließend auf den neuen Psychotherapie-Master (oder andersherum, oder an einer anderen Universität)?

 

Gemäß der Vorgabe der Landesprüfungsämter können prinzipiell die Module zur Abdeckung der Inhalte  gem. Approbationsordnung nur innerhalb des BA-Studiengangs erworben werden. Das schließt eine "Nachschulung" nach Abschluss des Bachelors aus. Diese Module können dementsprechend auch nicht im Master nachgeholt werden, weil ein Abschluss in Psychologie mit  berufsrechtliche Anerkennung nach PsychThApprO Voraussetzung für die Zulassung zum Master KPP ist. 

 

Mit einem allgemeinen Master (mit mind. 1 Modul klinischer Psychologie) erfüllen Sie jedoch die Anforderung für die Psychotherapie-Ausbildung nach altem Modell. Dies gilt z.B. für unseren allgemeinen Master. Die Übergangsfrist endet 2032, d.h. Sie müssen bis 2032 die Approbationsprüfung abgelegt haben (siehe auch hier).