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7.36.07 Nr.7 Master "Mensch - Klima - Umwelt"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Mensch-Klima-Umwelt" (7.36.07 Nr.7)

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit

Diese Ordnung tritt mit Beginn des Wintersemester 2020/2021 in Kraft.

Der Studiengang "Mensch-Klima-PaläoUmwelt" wird in der 1. Änderungsfassung nur noch bis zum Sommersemester 2020 angeboten. Ab Wintersemester 2020/2021 wird der Studiengang als „Mensch – Klima – Umwelt“ weitergeführt. Daher werden keine Studierende mehr in den Studiengang „Mensch-Klima-PaläoUmwelt“ aufgenommen, ein Wechsel in diesen Studiengang kann nicht mehr ermöglicht werden. Studierende die bereits eingeschrieben sind, können den Studiengang abschließen.

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Änderungsbeschluss

Die 1. Änderungsfassung tritt am 07.05.2017 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr
Studium zum Wintersemester 2017/2018 aufnehmen.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Masterstudiengangs „Mensch–Klima-PaläoUmwelt“ tritt zum Wintersemester 2015/2016 in Kraft.