Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Herzlich Willkommen auf den Seiten der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (zFGB) der JLU Gießen!
Die Arbeit der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (zFGB) ist im HGlG (Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung) geregelt (HGlG §17, Abs. 1 ff.). Das Gesetz weist ihr eine Beratungs- und Kontrollfunktion zu: Sie überwacht, kontrolliert und unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellungspolitik.
Die zFGB ist zur Wahrung ihres gesetzlichen Auftrags an allen personellen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Dabei arbeitet sie weisungsungebunden und kann daher unabhängig und eigenständig handeln.
Sie ist als beratendes Mitglied sowohl Teil des erweiterten Präsidiums als auch des Senats und als stimmberechtigtes Mitglied Teil der Gleichstellungskommission, um in diesen Gremien ihre gleichstellungspolitische Organisationsberatung institutionalisiert auszuüben.
Darüber hinaus ist die zFGB Ansprechperson für vertrauliche Beratung von einzelnen Personen und Frauen im Besonderen. Der Schutz vor Diskriminierung, die Begleitung in Konfliktfällen sowie die Förderung, Stärkung und Sicherstellung der Autonomie jeder und jedes Einzelnen ist eine zentrale Aufgabe dieses Amtes.