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GGS-Workshop "Empirische Methoden für die Rechtswissenschaft: Warum? Wozu? Wie?"

Wann

21.06.2018 09:00 bis 22.06.2018 15:00 (Europe/Berlin / UTC200)

Wo

Dekanatssitzungssaal, Campus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Licher Str. 72, 35394 Gießen

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0641-99 21370

Teilnehmer

Zielgruppe: Promovierende und Postdocs der Rechtswissenschaften, max. Teilnehmende: 15

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Referent: Dr. Dr. Hanjo Hamann (Max Planck Institute for Research on Collective Goods)

21. Juni 2018: 9-17 Uhr

22. Juni 2018: 9-15 Uhr

Die Anmeldefrist wurde noch bis zum 20.05.2018 verlängert!

Melden Sie sich per E-Mail an info@ggs.uni-giessen.de an.

Die Rechtswissenschaft hadert stets mit ihrer Wissenschaftlichkeit. Was ist wissenschaftlich an einer Disziplin, in der gar nichts so aussieht wie in einem Chemielabor und stattdessen „alles vertretbar“ ist? Vor zehn Jahren war über das „Proprium“ der Rechtswissenschaft zu lesen: „Juristen falsifizieren keine Hypothesen. Juristen nutzen keine Statistiken. Juristen führen keine Interviews. Juristen machen keine Experimente.“ Und doch kommen auch Jurist(inn)en nicht umhin, die Rechtswirklichkeit zu erkennen, zu beschreiben und zu analysieren, wenn sie gestaltend darin eingreifen wollen. Von der altehrwürdigen „Rechtstatsachenforschung“ vor dem Ersten Weltkrieg bis hin zur US-amerikanischen „Empirical Legal Studies“-Bewegung seit der Jahrtausendwende – immer sind Rechtswissenschaftler(inn)en mit empirischen Erkenntnissen konfrontiert und müssen das Potential und die Grenzen solcher Methoden verstehen, ja sie gelegentlich sogar anwenden.

 

Darauf soll der Kurs vorbereiten. Er soll ein Grundverständnis vermitteln, warum, wozu und wie empirische Forschung in der Rechtswissenschaft relevant und vielleicht sogar nützlich sein kann. Zugleich soll er Rechtswissenschaftler(inn)en dabei unterstützen, diejenigen ihrer Forschungsfragen, die sich allein mit juristischen Bordmitteln nicht beantworten lassen, in empirische Studienentwürfe zu übersetzen. Denn wer sich neuen Methoden öffnet und sie kritisch erprobt, kann neuen gesellschaftlichen Problemen wirksam begegnen und dem eigenen Identitäts- und Bedeutungsverlust vorbeugen, wie es unlängst in der Juristenzeitung hieß: „Juristen seien [.] aufgerufen, ihrer eigenen Entbehrlichkeit dadurch zuvorzukommen, dass sie empirische Techniken und den Umgang mit quantitativer Datenanalyse erlernen.“

 

Mehr über den Kurs erfahren Sie in der Kursbeschreibung "Empirische Methoden für die Rechtswissenschaft: Warum? Wozu? Wie?".