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Beschaffungsordnung der JLU Gießen

Die Beschaffungsordnung regelt die Vorgehensweise bei der Vergabe von Aufträgen für Dienstleistungen sowie zur Lieferung von Waren unabhängig von der Mittelherkunft. Sie gilt für alle Beschaffungsmaßnahmen im Bereich der JLU Gießen.

 Hierunter fallen insbesondere folgende Vorgänge:

- Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen (Kaufverträge)
- Lieferaufträge für Waren und Verbrauchsmaterialien (Kaufverträge)
- Dienstleistungsverträge, wie z. B. Service- oder Wartungsverträge, Reparaturaufträge, usw.
- Beratungsverträge 
- Miet- und Leasingverträge (ausgenommen Immobilien)

Die Beschaffungsordnung der JLU im Wortlaut finden Sie hier

Diese Ordnung gilt für alle Fachbereiche, Zentren und Einrichtungen der JLU Gießen mit Ausnahme folgender Einrichtungen

- Fachbereich 11 – Humanmedizin
- Abteilung Bau und Technik

Für den Fachbereich 11 hat eine zentrale Beschaffung über die Abteilung Beschaffung und Materialwirtschaft zu erfolgen. Die Abschnitte 2.4 – 7 dieser Ordnung finden analoge Anwendung. Für Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Bau und Technik fallen, ist die Vergabestelle dieser Abteilung zuständig. Sie führt Vergaben nach den Vorschriften des HVTG, der UVgO, der VgV sowie im Falle von Baumaßnahmen der VOB eigenverantwortlich durch.