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Bewerbung und Zulassung für Medizinische Studiengänge

Bewerbergruppe A

Bewerbergruppe A

  • Bildungsinländer/innen (alle mit deutscher HZB)
  • deutsche Staatsbürger (unabhängig von der HZB)
  • EU-Staatsbürger (unabhängig von der HZB)
  • Staatsbürger Liechtensteins, Norwegens, Islands (unabhängig von der HZB)

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin erfüllen Sie mit folgenden Abschlüssen

Bewerbung

Bewerbungsschluss


ist für ein Wintersemester

  • 31.05. für "Altabiturienten", die ihr Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vor dem 16.01. des aktuellen Jahres erworben haben.
  • 15.07. für "Neuabiturienten", die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nach dem 15.01. bis einschließlich 15.07. des aktuellen Jahres erworben haben.


ist für ein Sommersemester

  • 15.01. für alle (sowohl "Alt- als auch Neuabiturienten")
    Nur für Medizin und Zahnmedizin relevant. Studienbeginn für Tiermedizin nur im Wintersemester möglich.


Online-Formular


finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de


Weitere Hinweise


Wenn Sie keine deutsche HZB haben, müssen Sie bei der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen.

Zulassungsbeschränkungen

Zulassungsbeschränkungen

Die medizinischen Studiengänge sind in allen Semestern zulassungsbeschränkt, d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Diese Studienplätze werden in unterschiedlichen Quoten mit z.T. studiengansspezifischen Kriterien vergeben.

Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Zulassungsverfahren und den verschiedenen Quoten.
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