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Transcript of Records & ECTS

Transcript of Records (ToR)

 

ToR für Partneruni

Einige Partneruniversitäten fordern einen Leistungsnachweis aus Gießen. Da ein englischsprachiger Nachweis allerdings nicht immer zur Verfügung steht, müssen Sie diesen ggf. händisch erstellen.

Hilfen für das Ausfüllen des Transcript of Records:

  • Alle bisher in Gießen besuchten Veranstaltungen eintragen (nach Fächern getrennt)
  • Flexnow-Ausdruck beilegen
  • Angabe der ECTS-Credits und Umrechnung in ECTS-Noten:

Das Erasmus-Büro kann bei der Angabe der Credits und der Umrechnung der lokalen Noten in ECTS-Noten helfen und unterzeichnet das Transcript of Records.

 

ToR von der Partneruni

Nicht immer können Sie sich sicher sein, ein Transcript of Records in kurzer Zeit von den Partneruniversitäten zu bekommen. Sie können sich daher Kursbescheinigungen ausstellen lassen.

Nach dem Auslandssemesters stellt die ausländische Universität i.d.R. ein "Transcript of Records" (ToR) aus. Darin sind die Kurse mit Credits und Noten aufgeführt. Mit diesem Zeugnis werden Studienleistungen anerkannt.
Erfragen Sie an der Gastuniversität, ob ein ToR ausgestellt wird. Sollte die Erstellung länger dauern, können Sie sich über jede besuchte Veranstaltung am Ende des Semesters eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das Learning Agreement bietet ebenfalls eine Liste zum Selbstausfüllen, worüber die Kursteilnahme bestätigt werden kann.

 

ECTS

Was ist ECTS?

Das European Community Credit Transfer System, ist ein europäisches System zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Diese werden mit „Credits“ bewertet, welche den relativen Arbeitsanteil ausdrücken, den eine Veranstaltung im Verhältnis zu dem gesamt zu erbringenden Arbeitsaufwand eines Studiengangs einnimmt. Credits werden nur für eine erfolgreiche Leistung vergeben, sind  jedoch keine Note. Da Credits nur für erfolgreich erbrachte Leistungen zugerechnet werden, müssen in allen im Learning Agreement eingetragenen Veranstaltungen Prüfungen abgelegt werden.

Welche Vorteile hat man durch ECTS?

Die im Ausland erbrachten Leistungen können bei Vergleichbarkeit an der Heimatuniversität angerechnet werden. 

Was ist zu beachten?

Bevor man ins Ausland geht, schließt man mit der Partneruniversität ein "Learning Agreement" ab. Das ist eine Vereinbarung über den Stundenplan, der im Ausland zu absolvierenden Veranstaltungen. Bei der Ankunft im Ausland kann das Learning Agreement noch einmal abgeändert werden. Danach ist der festgelegte Studienplan einzuhalten. Nach erfolgreicher Beendigung des Auslandssemesters erhält man von der ausländischen Universität ein "Transcript of Records", in dem die Veranstaltungen zusammen mit Credits und Noten aufgeführt sind. Mit diesem Zeugnis können an der Heimatuniversität die Studienleistungen, soweit sie in den Heimatstudiengang zu integrieren sind, anerkannt werden.

Wieviele Credits müssen pro Semester erworben werden?

Studierende, die ein fakultatives Auslandssemester absolvieren, können Ihre Veranstaltungen frei zusammenstellen. Bei einem obligatorischen Auslandssemester sind die Vorgaben der jeweiligen Studienordnung zu beachten. Der Richtwert liegt bei 30 Credits pro Semester. Diese sollten erreicht werden, um den Mobilitätszuschuss zu bekommen. Sollten Module aus dem Ausland in Gießen anerkannt werden, muss dies bei der Planung des Learning Agreements mit den Gießener Modulverantwortlichen abgesprochen werden.

Termine und Fristen finden Sie unter "Aktuelle Nachrichten & Ankündigungen" auf der Startseite des Bereichs Internationales.

Bewerbung:

Einzureichende Unterlagen

-ausgefülltes Bewerbungsformular

-Motivationsschreiben

-Flexnow-Ausdrucke

-Gutachten eines Dozierenden:  Eine Vorlage finden Sie in unserem Downloadordner (nur bei einer Bewerbung am Institut für Anglistik notwendig)

 

Mit Lehramt ins Ausland: https://www.uni-giessen.de/de/internationales/auslandsstudium/lehramt