Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes(VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen.
Die Regelungen der ANBest-P sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie regeln nicht nur die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, sondern u.a. auch vergaberechtliche Vorgaben oder die Erstellung von Verwendungsnachweisen. Die Regelungen sind - ebenso wie die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides - zwingend zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich kann eine Missachtung der Nebenbestimmungen zu einer Rückforderung der Zuwendung führen.
Im Zuwendungsbescheid des geförderten Vorhabens ist festgelegt, welche Version der ANBest-P für das konkrete Vorhaben Gültigkeit hat. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Die ANBest-P gelten für alle Forschungsvorhaben des BMBF und dessen Projektträger, deren Laufzeit vor dem 18.04.2018 begonnen hat. Für alle nach diesem Zeitpunkt gestarteten Vorhaben wurden die ANBest-P von den Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF (NABF) abgelöst.