Anerkennungen
Anerkennungen
Anerkennungsformular
Wichtig: Das Anerkennungsformular muss nach Vorlage des ToR erst von allen beteiligten Modulverantwortlichen unterzeichnet werden und ist danach von der/dem ECTS-Beauftragten zu unterschreiben. Dabei ist das Dokument persönlich in der Sprechstunde und zusammen mit einer Kopie des ToR (aus dem Ort und Dauer des Auslandsstudiums hervorgeht) einzureichen.
Zum Anerkennungsverfahren
Sprechen Sie die zur Anerkennung vorgesehene Kurswahl mit den Modulverantwortlichen vor dem Auslandssemester ab.
Anerkennungen erfolgen nach dem Auslandssemester über das jeweilige Anerkennungsformular. Bereiten Sie das Formular vor, so dass die Modulverantwortlichen nur noch unterzeichnen müssen. Die exakte Gießener Veranstaltungsbezeichnung (mit Code), der Name des Modulverantwortlichen und die CP sollten eingetragen werden.
Zudem müssen Sie den Modulverantwortlichen das Zeugnis (Transcript of Records) oder benotete Leistungsnachweise aus dem Ausland vorlegen.
Die Noten werden von den Modulverantwortlichen umgerechnet.
Sonderregelung Institut für Romanistik
Ergänzung (seit 06/2017) des Instituts für Romanistik: "Im Auslandssemester sind in den Fachwissenschaften zwei verschiedene Veranstaltungen zu absolvieren. Eine vierstündige Veranstaltung ist kein Äquivalent dafür. Ausnahmen von dieser Regelung müssen mit dem / der Modulverantwortlichen vor dem Auslandsaufenthalt persönlich abgesprochen werden. Erasmus-Kurse werden weder in den Fachwissenschaften noch in der Sprachpraxis angerechnet"
Die vollständig ausgefüllten Anerkennungsformulare:
- im Original an das jeweilige Prüfungsamt
- in Kopie an das Akademische Auslandsamt und an die Mobilitätsbeauftragten des jeweiligen Instituts (Scan reicht aus)
Wie erhalte ich meine Anerkennung der im Ausland geleisteten Kurse?
- An der Partnerhochschule interessante/ spannende Kurse belegen und mit Note abschließen.
- Zurück in Deutschland das Transcript of Records (von der Partnerhochschule) zusammen mit dem Anerkennungsformular bei den jeweiligen Modulverantwortlichen einreichen, mit der Bitte um Anerkennung.
- Nach erfolgreicher Anerkennung kann das Anerkennungsformular bei der zuständigen Prüfungsstelle (FlexNow/ZfL) eingereicht werden, dort gibt es auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden.
- Dann sollten die Noten im System auftauchen.