Audits in EU-Projekten
Die Vorschriften für die verschiedenen Förderinstrumente und Förderrahmenprogramme sehen unter bestimmten Bedingungen vor, dass ein sogenanntes "Certificate on the Financial Statements" (CFS) erstellt wird. Hierbei handelt es sich um eine Bestätigung der Kosten aus den Financial Statements (1st-Level-Audit) durch einen externen oder ggfs. internen Wirtschaftsprüfer. Das CFS ist bei Projektabschluss mit dem letzten Financial Report einzureichen.
- Im Förderprogramm HORIZON 2020 ist bei einer Fördersumme von über 325.000 € (ohne Overhead und unabhängig von der Projektlaufzeit) ein CFS erforderlich.
- Im Förderprogramm Horizon EUROPE ist dies ab einer Fördersumme von 430.000 EUR (incl. Overhead) der Fall.
Nicht davon betroffen sind Vorhaben, die nach Unit Costs oder Pauschalen abgerechnet werden (z.B. MSCA-Projekte oder sog. Lump-Sum-Förderungen).
Für die deutschen Universitäten wurde in diesem Zusammenhang eine Regelung geschaffen, nach der die Zertifizierung zum Projektende durch die Innenrevision der jeweiligen Hochschule durchgeführt werden kann. Die Justus-Liebig-Universität Gießen nimmt diese Möglichkeit wahr. Die Prüfung der Cost Statements und die Erstellung der notwendigen Audit-Zertifikate übernimmt die interne Revision (KB 4).
Die notwendigen Prüfungsunterlagen incl. der vollständig ausgefüllten Time-Sheets des Projektpersonals sind mindestens 8 Wochen vor Projektende in Absprache mit der zentralen Drittmittelverwaltung im Finanzdezernat (D3.2 bzw. D5.2) zur Prüfung vorzulegen.
Die Kosten für die Zertifizierung sind erstattungsfähig und können zu Lasten der Fördermittel abgerechnet werden.
