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1. Praktikum "Außerschulische Bildung"

Hier erhalten sie Informationen über Ziele, Zeitpunkt, Orte, Aufgaben, Inhalte und Prüfungs-(vor)leistungen.

Ziele

Die Studierenden lernen den pädagogischen Alltag in einem ausgewählten Arbeitsfeld kennen. Unter Anwendung ihrer theoretischen Kenntnisse, der institutionellen Bedingungen außerschulischer Jugendbildung und Weiterbildung sowie der Dimensionen von Heterogenität in Jugend- und  Erwachsenenalter analysieren sie die Situation in ihrer Praxiseinrichtung. Sie sollen Zusammenhänge zwischen den kulturellen und sozioökonomischen Lebensbedingungen der Adressatengruppen erkennen lernen. Eine Sensibilisierung für Merkmale einrichtungsinterner Prozesse und Strukturen sowie für konzeptionelle Entscheidungen die Trägerqualität sowie rechtlichen und politischen Vorgaben.

 

Zeitpunkt

Das 1. Praktikum findet im 3. Semester statt und beginnt nach dem Wintersemester mit einem Zeitumfang von 8 Wochen (300 Stunden), nach Rücksprache kann das Praktikum auch gerne Semesterbegleitend absolviert werden.

 

Praktikumsorte

Praktikumsorte sind einschlägige Institutionen aus den Arbeitsfeldern der außerschulischen Jugendbildung und Weiterbildung. Aufgrund der Heterogenität der Berufsfelder bietet das Praktikumsbüro bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung individuelle Beratung an.

 

Aufgaben und Inhalte

Folgende Aspekte sollten zu den Aufgaben während des 1.Praktikums gehören:
Organisation der Praktikumseinrichtung (wie z.B. Mithilfe bei der Durchführung organisatorischer maßnahmen; Mitwirkung bei Veranstaltungen und Angeboten; Teilnahme an Teamsitzungen des pädagogischen Personals; Teilnahme an Beratung und Besuchen von Klienten; Mithilfe bei Hauswirtschaftlichen oder handwerklichen Tätigkeiten, Kennenlernen organisatorischer Abläufe  (Materialbeschaffungen aller Art; Kostenrecherchen, Bestellungen, logistische Abläufe, Unterstützung bei administrativen Aufgaben usw. ) Kennenlernen des institutionellen Alltags und seiner Arbeitsabläufe.

 

Prüfungs-(vor)leistungen

Ein erfolgreiches Praktikum sowie die Teilnahme an den praktikumsbegleitenden Veranstaltungen sind Voraussetzung für den Praktikumsbericht. Der Erfolg des Praktikums wird von der Praktikumseinrichtung an Hand der Praktikumsbescheinigung bestätigt. Die Prüfungsleistung erfolgt in Gestalt eines Praktikumsberichts (25 Seiten), der durch die Praktikumsbeauftragten benotet wird. Genauere Informationen zu den Anforderungen an einen Praktikumsbericht finden sie hier (Klick).