Vor dem Studium: Härtefallantrag
Mitunter sind chronische Erkrankungen oder Behinderungen auch besondere Herausforderungen auf dem persönlichen Karriereweg. Nicht selten steht man daher nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bezüglich bewerbungsrelevanter Kriterien, wie Durchschnittsnoten, etwas schlechter da, weil man im Wortsinn „herausgefordert“ war, im Wechselspiel von Therapien, Bewältigung des Alltags und notwendiger Leistungsüberprüfungen in der Schule.
Dem trägt der Gesetzgeber auch bei der Bewerbung für einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen in begrenztem Maß Rechnung und sieht eine Quote von bis zu 5% der zu vergebenen Studienplätze für sog. Härtefälle vor. 5% klingen dabei vielleicht relativ viel, in vielen Studiengängen ergibt sich aber daraus lediglich ein Studienplatz, der aufgrund von Härtefallkriterien vergeben werden kann.
Geregelt ist die Art der unter den Begriff „Härtefall“ fallenden Umstände in §11 der Hessischen Vergabeordnung: „Die nach Härtegesichtspunkten zu vergebenden Studienplätze werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern.“
Vor allem das Kriterium, dass die sofortige Aufnahme des Studiums oder ein sofortiger Studienortwechsel erforderlich ist, ist eine wesentliche Anforderung an einen möglichen Härtefallantrag. Das heißt, dass eine spätere Aufnahme des Studiums eine besondere Härte darstellt, etwas weil zu erwarten ist, dass sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert. Der allgemeine Wunsch so schnell wie möglich einen Studienabschluss in der Tasche zu haben, reicht hier regelmäßig nicht aus.
Die Anerkennung als Härtefall unterliegt somit einem strengen Maßstab. Wenn Sie sich informieren wollen, ob Sie Chancen haben, können Ihnen folgende Informationsblätter von hochschulSTART.de mit Beispielen als Anhaltspunkt dienen: