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Härtefallantrag

An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sind bis zu 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen.


Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen, in der es für die Person unzumutbar ist, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Dieser Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht.

Der Härtefallantrag kann zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden, entweder direkt bei der Universität Gießen oder für die Studiengänge Medizin, Tier- und Zahnmedizin bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Sie müssen den Härtefallantrag nachvollziehbar begründen sowie entsprechende Nachweise beifügen.

Die Anerkennung als Härtefall unterliegt somit einem strengen Maßstab. Wenn Sie sich informieren wollen, ob Sie Chancen haben, kann Ihnen folgende Informationsbroschüre von hochschulstart.de mit Beispielen als Anhaltspunkt dienen:

Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge