Bewerbung und Zulassung für Medizinische Studiengänge
- Bewerbergruppe A
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- Bildungsinländer/innen (alle mit deutscher HZB)
- deutsche
Staatsbürger (unabhängig von der HZB)
- EU-Staatsbürger (unabhängig von der HZB)
- Staatsbürger Liechtensteins, Norwegens, Islands (unabhängig von der HZB)
- Voraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin erfüllen Sie mit folgenden Abschlüssen
- Bewerbung
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Bewerbungsschluss
ist für ein Wintersemester
- 31.05. für "Altabiturienten", die ihr Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vor dem 16.01. des aktuellen Jahres erworben haben.
- 15.07. für "Neuabiturienten", die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nach dem 15.01. bis einschließlich 15.07. des aktuellen Jahres erworben haben.
ist für ein Sommersemester
- 15.01. für alle (sowohl "Alt- als auch Neuabiturienten")
Nur für Medizin und Zahnmedizin relevant. Studienbeginn für Tiermedizin nur im Wintersemester möglich.
Online-Formular
auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de
weitere Hinweise
wenn Sie keine deutsche HZB haben, müssen Sie bei der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen
- Zulassungsbeschränkungen
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Die medizinischen Studiengänge sind in allen Semestern zulassungsbeschränkt, d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Dabei werden u.a. folgende Vorabquoten berücksichtigt:
- 3% für Bewerber/innen für ein Zweitstudium
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5% "Ausländerquote" (Bewerbergruppe B)
Die verbleibenden Studienplätze werden in unterschiedlichen Quoten mit z.T. studiengansspezifischen Kriterien vergeben. Ab dem Verfahren für das Sommersemester 2020 gelten neue Kriterien.