Rechtswissenschaft
AbschlussErste juristische Prüfung |
Studienbeginnzum Wintersemester und Sommersemester |
StudienvoraussetzungenVon Juristinnen und Juristen wird eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit verlangt. Vorteilhaft sind abstraktes Denkvermögen, Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen sowie ein gewisses Maß an Kreativität im Umgang mit dem Recht.Für Studierende dieses Studienganges wird die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr... |
Bewerbungs- und ZulassungssituationAktuell ist der Studiengang zulassungsbeschränkt. Mehr...Die Bewerbung muss bis für das Sommersemester bis 15.01. und für das Wintersemester bis 15.07. beim Studierendensekretariat der Universität Gießen eingehen. Mehr...
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Studieninhalte |
| Das mindestens 4-jährige, in Gießen im Durchschnitt 9 Semester dauernde Studium erstreckt sich auf die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts mitsamt dem jeweiligen Verfahrensrecht einschließlich der europarechtlichen Bezüge, auf die Grundlagenfächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie die Vermittlung fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse und Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungs- und Gesprächsführung, Rhetorik oder Mediation) Fester Bestandteil des Studiums sind zudem praktische Studienzeiten von insgesamt 3 Monaten Dauer. Diese werden frühestens nach der Vorlesungszeit des 2. Studiensemesters durch regelmäßige Teilnahme an einem Gerichts- (1 Monat) und Wahlpraktikum (2 Monate) abgeleistet. In den Lehrbetrieb einbezogen sind eine Vielzahl von Praktikern (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen), die in enger Verbindung zum Fachbereich stehen. Sie vermitteln den Studierenden bereits während des Studiums eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht. Die an der Praxis orientierte Ausrichtung des Fachbereichs wird außerdem durch die regelmäßige Veranstaltung von Praktikerseminaren im Arbeitsrecht, im Umweltrecht und in der Kriminologie dokumentiert. |
Studienaufbau, Prüfungen
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| Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, das 3 bzw. 4 Semester dauert, und ein i.d.R. 3 bis 4 Semester umfassendes Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Für die Zwischenprüfung sind Leistungsnachweise in Form von Abschlussklausuren in den für das jeweilige Fachsemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen zu erbringen. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn bis spätestens zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens sechs (von acht abzulegenden) Abschlussklausuren bestanden sind. Während des Hauptstudiums sind die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Leistungsnachweise („Große Scheine“) in den Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht zu erwerben. Außerdem werden Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung angeboten. Daneben ist aus einem breiten Angebot ein thematischer Schwerpunktbereich auszuwählen, in dem das Studium zur weiteren Spezialisierung wissenschaftlich vertiefend fortgesetzt wird. Das Schwerpunktbereichstudium umfasst die Teilnahme an Pflicht- und Wahlveranstaltungen sowie an einem Seminar. Als Schwerpunktbereiche können gewählt werden:
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StudiendauerDie Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. |
Tätigkeitsfelder |
| Durch das Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung endet, und den anschließenden zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt, wird die "Befähigung zum Richteramt" (Volljurist) erworben. Es bieten sich neben den klassischen juristischen Tätigkeitsfeldern in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft, in Kammern und Verbänden, in der Politik, in internationalen Organisationen und vergleichbaren Einrichtungen an. |
Studienfachberatung
Prüfungsamt RechtswissenschaftLicher Str. 60 35394 Gießen Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 - 12 Uhr www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/home/Pruefungsamt Geschäftsführer des Prüfungsamtes: Dr. jur. Volker Stiebig Tel.: 0641 - 99 21104 Fax: 0641 - 99 21109 volker.stiebig@recht.uni-giessen.de Informationen zur Zwischenprüfung: Karin Rinn Tel.: 0641 - 99 21101 Fax: 0641 - 99 21109 Sprechstunde: Di und Do 9-11 Uhr pruefungsamt@recht.uni-giessen.de Informationen zu den Schwerpunktbereichen: Dr. jur. Volker Stiebig, Geschäftsführer des Prüfungsamts Tel.: 0641 - 99 21104 Fax: 0641 - 99 21109 Sprechstunde: Di und Do 10-12 Uhr und nach Vereinbarung SB-Pruefungsamt@recht.uni-giessen.de |
Besonderheiten in Gießen
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| Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis
von Lehrenden und Lernenden sowie vor allen durch das „Gießener Modell“
aus, d.h. durch intensive Kleingruppenarbeit unter verantwortlicher
Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften).
Dadurch bleibt das Studium straff und überschaubar. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Promotionsstudium oder ein 2-semestriges Ergänzungsstudium mit dem Abschluss Magister/Magistra Juris Internationalis (MJI) anzuschließen. |
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