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Rechtswissenschaft

Abschluss

Erste juristische Prüfung

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester

Studienvoraussetzungen

Von Juristinnen und Juristen wird eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit verlangt. Vorteilhaft sind abstraktes Denkvermögen, Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen sowie ein gewisses Maß an Kreativität im Umgang mit dem Recht.
Für Studierende dieses Studienganges wird die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr...

Bewerbungs- und Zulassungssituation

Aktuell ist der Studiengang zulassungsbeschränkt.  Mehr...

Die Bewerbung muss bis für das Sommersemester bis 15.01. und für das Wintersemester bis 15.07. beim Studierendensekretariat der Universität Gießen eingehen.  Mehr...

Studieninhalte

Das mindestens 4-jährige, in Gießen im Durchschnitt 9 Semester dauernde Studium erstreckt sich auf die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts mitsamt dem jeweiligen Verfahrensrecht einschließlich der europarechtlichen Bezüge, auf die Grundlagenfächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie die Vermittlung fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse und Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungs- und Gesprächsführung, Rhetorik oder Mediation)
Fester Bestandteil des Studiums sind zudem praktische Studienzeiten von insgesamt 3 Monaten Dauer. Diese werden frühestens nach der Vorlesungszeit des 2. Studiensemesters durch regelmäßige Teilnahme an einem Gerichts- (1 Monat) und Wahlpraktikum (2 Monate) abgeleistet.
In den Lehrbetrieb einbezogen sind eine Vielzahl von Praktikern (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen), die in enger Verbindung zum Fachbereich stehen. Sie vermitteln den Studierenden bereits während des Studiums eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht. Die an der Praxis orientierte Ausrichtung des Fachbereichs wird außerdem durch die regelmäßige Veranstaltung von Praktikerseminaren im Arbeitsrecht, im Umweltrecht und in der Kriminologie dokumentiert.

Studienaufbau, Prüfungen

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, das 3 bzw. 4 Semester dauert, und ein i.d.R. 3 bis 4 Semester umfassendes Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Für die Zwischenprüfung sind Leistungsnachweise in Form von Abschlussklausuren in den für das jeweilige Fachsemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen zu erbringen. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn bis spätestens zum Ende des sechsten Fachsemesters mindestens sechs (von acht abzulegenden) Abschlussklausuren bestanden sind.
Während des Hauptstudiums sind die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Leistungsnachweise („Große Scheine“) in den Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht zu erwerben. Außerdem werden Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung angeboten. Daneben ist aus einem breiten Angebot ein thematischer Schwerpunktbereich auszuwählen, in dem das Studium zur weiteren Spezialisierung wissenschaftlich vertiefend fortgesetzt wird. Das Schwerpunktbereichstudium umfasst die Teilnahme an Pflicht- und Wahlveranstaltungen sowie an einem Seminar.

Als Schwerpunktbereiche können gewählt werden:
  • Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht;
  • Arbeitsrecht mit Sozialrecht;
  • Wirtschaftsrecht;
  • Europarecht und Internationales Recht;
  • Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht;
  • Strafjustiz und Kriminologie.
Das Studium wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen, die aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung besteht. Die staatliche Pflichtfachprüfung umfasst sechs schriftliche Aufsichtsarbeiten (2 Bürgerliches Recht, 2 Öffentliches Recht, 1 Strafrecht, 1 Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht, jeweils einschließlich der verfahrensrechtlichen Bezüge sowie der Bezüge zu den Grundlagen des Rechts) sowie eine mündliche Prüfung in den Pflichtfächern. Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus der Anfertigung einer wissenschaftlichen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung.

Studiendauer

Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

Tätigkeitsfelder

Durch das Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung endet, und den anschließenden zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt, wird die "Befähigung zum Richteramt" (Volljurist) erworben. Es bieten sich neben den klassischen juristischen Tätigkeitsfeldern in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft, in Kammern und Verbänden, in der Politik, in internationalen Organisationen und vergleichbaren Einrichtungen an.

Studienfachberatung

Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Licher Str. 60
35394 Gießen
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8 - 12 Uhr
www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/home/Pruefungsamt

Geschäftsführer des Prüfungsamtes:
Dr. jur. Volker Stiebig
Tel.: 0641 - 99 21104
Fax: 0641 - 99 21109
volker.stiebig@recht.uni-giessen.de

Informationen zur Zwischenprüfung:
Karin Rinn
Tel.: 0641 - 99 21101
Fax: 0641 - 99 21109
Sprechstunde: Di und Do 9-11 Uhr
pruefungsamt@recht.uni-giessen.de

Informationen zu den Schwerpunktbereichen:
Dr. jur. Volker Stiebig, Geschäftsführer des Prüfungsamts
Tel.: 0641 - 99 21104
Fax: 0641 - 99 21109
Sprechstunde: Di und Do 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
SB-Pruefungsamt@recht.uni-giessen.de

Besonderheiten in Gießen

Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis von Lehrenden und Lernenden sowie vor allen durch das „Gießener Modell“ aus, d.h. durch intensive Kleingruppenarbeit unter verantwortlicher Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften). Dadurch bleibt das Studium straff und überschaubar.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Promotionsstudium oder ein 2-semestriges Ergänzungsstudium mit dem Abschluss Magister/Magistra Juris Internationalis (MJI) anzuschließen.

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