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BAföG - Bescheinigungen

Leistungsbescheinigung nach § 48 (Formblatt 5)

Das Formblatt 5 erhalten Sie vom BAföG-Amt. Die mit den persönlichen Daten vorausgefüllte Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) muss per Mail an studium beim Prüfungsamt eingereicht werden. In der Mail geben Sie bitte an, welches Fachsemester (z.B. 3. oder 4. Fachsemester) und welches Semester (z. B. WS 2023/24 oder SS 2024) bescheinigt werden soll.

Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt keine Kopien von Attesten anfertigt. Erstellen Sie eine Kopie zu Ihrer Dokumentation bevor Sie ein Attest im Prüfungsamt einreichen.

 

Semestereinstufungsbescheinigung bzw. -anrechnungsbescheinigung

Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben waren, müssen Sie als BAföG Empfänger/in ggf. zu Beginn Ihres Studiums am Fachbereich 09 eine Semestereinstufungsbescheinigung bzw. -anrechnungsbescheinigung im Prüfungsamt beantragen. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt in diesem Zusammenhang per Mail, ob Sie eine Anerkennung bereits erbrachter Leistungen aus Ihrem vorangegangenen Studium beantragen wollen und reichen gleichzeitig eine aktuelle Studienbescheinigung (neuer Studiengang am Fachbereich 09!) ein.