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Anerkennung von Studienleistungen

Studienleistungen und Prüfungsleistungen können bei Gleichwertigkeit auf Antrag angerechnet werden.

Antragsunterlagen

Je nach Studiengang für den Sie eine Anerkennung wünschen füllen Sie eines der folgenden Formulare aus:

Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Formular. Zusätzlich zum Formular reichen Sie folgende Unterlagen im Prüfungsamt ein:

  • ausführliche Modulbeschreibungen (kein kompletter Modulkatalog, sondern nur die Beschreibungen der beantragten Module im Originaldokument; keine selbst erstellten Beschreibungen). Ergänzend können eingereicht werden: Praktikums- oder Vorlesungsskripte;
  • offizieller Leistungsnachweis Ihrer Hochschule (unterschrieben oder online verifizierbar) mit Angabe von Credits und Note.

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Mail ein (studium). Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Eine Anerkennung von Modulen ggf. mit Fachsemesteranrechnung ist keine Garantie für einen Studienplatz und ersetzt nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Bewerbungsverfahren!

 

Bewerbungen für ein höheres Fachsemester

Anrechnung von Fachsemestern
Für jeweils vier anerkannte Module im Umfang von je 6 CP kann ein Fachsemester angerechnet werden.

Fristen für die Antragstellung
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, beachten Sie bitte folgende Fristen für die Einreichung des Anerkennungsantrags beim Prüfungsamt:

  • Deutsche Studienleistungen: spätestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss
  • Ausländische Studienleistungen: spätestens acht Wochen vor Bewerbungsschluss, da die Bearbeitungszeit hier deutlich länger ist

Nur so kann eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.

Benachrichtigung und Anerkennungsschreiben
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung (Anerkennungsschreiben). Dieses enthält ggf. auch die Anrechnung von Fachsemestern.

Einstufung in ein höheres Fachsemester
Falls Fachsemester angerechnet wurden, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte mit dem Anerkennungsschreiben an das Studierendensekretariat oder fügen Sie es Ihrer Studienplatzbewerbung bei.
Liegt das Schreiben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, informieren Sie sich bitte über eine mögliche Nachreichfrist.

Beachten Sie bitte: über die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet ausschließlich das Studierendensekretariat.

Eintragung anerkannter Leistungen in FlexNow
Die anerkannten Studienleistungen werden in das Prüfungsverwaltungssystem (FlexNow) eingetragen, sobald Sie eine Studienbescheinigung Ihres neuen Studiengangs am Fachbereich 09 der JLU im Prüfungsamt vorgelegt haben.

 

Informationen für Studierende des FB 09

Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen
Wenn Sie bereits in einem Studiengang des Fachbereichs 09 immatrikuliert sind, können Sie auch nachträglich die Anerkennung früher erbrachter Studienleistungen beantragen.
Bitte beachten Sie: Anerkannte Module werden direkt in FlexNow eingetragen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung erfolgt nicht.

Studiengangwechsel innerhalb des Fachbereichs 09
Informationen zum Wechsel des Studiengangs innerhalb des FB 09 finden Sie auf der Seite Studiengangswechsel/Doppelstudium FB 09.

Belegung fachbereichsfremder Module
Wenn Sie ein Modul außerhalb des Fachbereichs 09 absolvieren möchten, beachten Sie bitte diese Hinweise.

Anrechnung von AfK-Leistungen im Bachelorstudium
Leistungen aus dem Bereich "Allgemeine berufsfeldbezogene Kompetenzen (AfK)" können sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium mit maximal 6 CP angerechnet werden.