Voraussetzungen
Voraussetzungen Berufliche und Betriebliche Bildung (B.Ed.)
Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
- Aus Deutschland: Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte.
- Aus dem Ausland: Ob die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Heimatlandes Sie zum Direktstudium in Deutschland befähigt, erfahren Sie im Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (anabin).
Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sollten auch den geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen beachten.
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Studienvoraussetzungen
Für einzelne Allgemeinbildende Fächer in den Studiengängen Berufliche und Betriebliche Bildung sind Studienvoraussetzungen nachzuweisen:
- Für das Unterrichtsfach Sport muss vor der Einschreibung eine Eignungspfüfung bestanden werden.
- Für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch, Spanisch, Katholische Religion, Evangelische Religion und Geschichte sind bestimmte Sprachkenntnisse vor der Einschreibung (und teilweise auch zu bestimmten Zeitpunkten im Studium) nachzuweisen. Die geforderten Sprachkenntnisse, Nachweise und Zeitpunkte, zu denen sie nachgewiesen werden müssen, sind geregelt in der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen zur Studien- und Prüfungsordnung der Justus-Liebig-Universität vom 23. August 2006 für das Lehramt an Gymnasien.
Berufsfeldpraktikum
Für die Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ ist ein Berufsfeldpraktikum verpflichtend, das in der Regel als zusammenhängendes Blockpraktikum bis zur Einschreibung durchgeführt wird. Das Berufsfeldpraktikum umfasst eine 52-wöchige einschlägige berufsfeldbezogene fachpraktische Tätigkeit in Vollzeit. Der vollständige Nachweis ist bis spätestens zur Anmeldung der Bachelor-Thesis zu erbringen. Aufgrund des zeitlichen Gesamtumfangs des Berufsfeldpraktikums ist es nicht möglich, diese vollständig studienbegleitend zu absolvieren. Es sollte das gesamte Praktikum oder der mehrheitliche Anteil vor Beginn des Studiums absolviert sein. Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildungen werden anerkannt.
Antrag auf Anerkennung Berufsfeldpraktikum und Übersicht der Ausbildungsberufe zu den einzelnen beruflichen Fachrichtungen
Der Nachweis über das einschlägige (d.h. in Ausbildungsbetrieben der gewählten Fachrichtung absolvierte) berufliche Vorpraktikum muss bei der Einschreibung vorgelegt werden
Einschlägige Berufsausbildungen können u.U. als Vorpraktikum anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte bezüglich der Anerkennung an den Prüfungsausschuss (Institut für Erziehungswissenschaft, Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik) des Studiengangs.