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Unzulässige Hilfestellung bei der Anfertigung von Hausarbeiten

Unzulässige Inanspruchnahme kommerzieller Repetitorien bei der Erstellung von Prüfungshausarbeiten aller Art

Liebe Studentinnen und Studenten,

 

aus gegebenem Anlass weist der Fachbereich auf Folgendes hin.

 

Immer wieder bieten kommerzielle Repetitorien eine Hilfestellung bei der Anfertigung von Hausarbeiten aller Art an, wie z.B. die Überprüfung der Arbeit auf deren Gesamtbild, den Gutachtenstil und offensichtliche Rechtschreibfehler, und geben Anregungen hinsichtlich Prüfungsaufbau/Aufgabenstellung, hinsichtlich der Prüfung von Ansprüchen/Klagen oder machen Änderungsvorschläge im Hinblick auf das vorgelegte Gutachten etc.

 

Eine derartige Unterstützung bei der Ausarbeitung der Lösung stellt einen Täuschungsversuch und einen Verstoß gegen prüfungsrechtliche Grundsätze der jeweils einschlägigen Studien- oder Prüfungsordnung dar. Ein solcher Verstoß hat das Nichtbestehen der betreffenden Hausarbeit zur Folge. Sehen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse davon ab, entsprechende Angebote anzunehmen.

 

Mit allen guten Wünschen zum neuen Jahr und

 

freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Thomas Rotsch

 

Studiendekan