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Auswahlkriterien - Überblick

bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen /-fächern sind unterschiedliche Kriterien bei der Studienplatzvergabe relevant

Quotenanteile 


Vorabquoten:

  • 10% "Ausländerquote" (Bewerbergruppe C: Bewerber/innen, die keine EU-Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft von Liechtenstein, Norwegen, Island haben)

  • 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 3% für Bewerber/innen für ein Zweitstudium

  • 1% für Bewerber/innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte
    Dies betrifft an der JLU die folgenden örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung: Lehramt an Grundschulen, Lehramt für Förderpädagogik.
  • 1% für Bewerber/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, von einem Olympiastützpunkt betreut werden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Gießen gebunden sind.

Die Gesamtheit aller Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) wird auf folgende Quoten in der angegebenen Reihenfolge aufgeteilt.

Der Anteil der Studienplätze, die

  • über die Wartezeit vergeben werden, beträgt 20% („Wartezeitquote“),
  • im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, beträgt 80% („HAV-Quote“).

 Wartezeitquote (20% der Studienplätze)


Die Bewerber/innen werden in eine Rangreihe entsprechend der Wartezeit gebracht. Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze nach dieser Quote vergeben werden, also 20% aller Studienplätze.

Wartezeit ist definiert als Zeit seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) bis zur Bewerbung, gemessen in Halbjahren, abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen. Ab 2020 werden maximal sieben Wartesemester im Verfahren berücksichtigt. Wenn Bewerber/innen denselben Wert haben, dann wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitkriterium berücksichtigt.

Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), das Abitur früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“).

Hochschulauswahlverfahren (HAV - 80% der Studienplätze)


Die Vorgaben für das HAV bieten den Universitäten die Möglichkeit, nach verschiedenen Kriterien auszuwählen (Durchschnittsnote der HZB; gewichtete Schuleinzelnoten; fachspezifische Studierfähigkeitstests; Berufsausbildung oder –tätigkeit; Auswahlgespräch, Dienstzeiten oder Kombination dieser Kriterien). Die Note der HZB muss das wichtigste Kriterium sein!

Die Universität legt durch Satzung für die einzelnen Studiengänge die Auswahlkriterien fest. Dabei werden je nach Studiengang /-fach unterschiedliche Schulfächer bzw. unterschiedliche Ausbildungen und/oder Dienste berücksichtigt. Die Regelungen können jedes Semester geändert werden (bitte jeweils aktuelle Informationen beachten!).
Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Notenverbesserung“)

Regelungen für das HAV an der Universität Gießen

Für die folgenden Studiengänge wird nur nach der Durchschnittsnote der HZB ausgewählt: 

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt für Förderpädagogik
  • Kindheitspädagogik (Bachelor)

 

Für den Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) wird
neben der Durchschnittsnote der HZB auch das Ergebnis des BaPsy-DGPs  (psychologiespezifischen Bachelor-Studierendeneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie) berücksichtigt. Siehe Informationen auf der Seite des Studiengangs Psychologie.