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Spiegelauftrag

Sämtliche projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben, die vom Fördermittelgeber bewilligt wurden und bezahlt werden, ewrden über das originäre Drittmittelprojektkonto verbucht.

Bei Bedarf können wir für Ihr Forschungsvorhaben auch einen Spiegelauftrag (SAP-Nummer 63…) anlegen. Hierüber können (sofern notwendig) projektbezogene Ausgaben verbucht werden, die der Fördermittelgeber NICHT übernimmt oder erstattet. Dies können Ausgaben sein, die das bewilligte Budget übersteigen oder die von ihrer Art her nicht finanziert sind (wie z.B. Grundausstattungsbedarfe, Kopien, Literatur, Bankspesen, Mehrwertsteuer, …). Dies ist sehr individuell zu betrachten und im Einzelfall von der Bewilligung bzw. den Richtlinien des Fördermittelgebers abhängig. 

Die nicht finanzierten Ausgaben werden letztendlich zu Lasten der Landesmittelkostenstelle des Projektleiters ausgeglichen und finanziert. Im Falle von Projekten, für die der Fördermittelgeber einen Overhead zahlt, erhält die projektverantwortliche Kostenstelle dafür Gutschriften zur Grundausstattung in Abhängigkeit der Höhe der gezahlten Overheads.

Bitte beachten Sie, dass Spiegelaufträge seit 01.01.2025 nicht mehr standardmäßig mit der Projektanlage eingerichtet werden. Sofern Sie Bedarf dafür sehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin der zentralen  Drittmittelverwaltung (D3.2).