Mittelabrufe / Zahlungsanforderungen
Der Abruf der Fördermittel beim Fördermittelgeber erfolgt in der Regel bedarfsabhängig, sobald sie für fällige Zahlungen benötigt werden.
Die speziellen Regelungen Ihres Fördermittelgebers können Sie in dessen jeweils gültigen Förderrichtlinien nachlesen, die Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid zur Verfügung gestellt wurden.
Die Erstellung der Mittelabrufe erfolgt für die Fachbereiche 01 bis 10 von Seiten der Projektleitung. Ihre zentrale Drittmittelverwaltung (DMV, Dezernat D3.2) unterstützt Sie dabei gerne und steht Ihnen für Abstimmungen und Rückfragen zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, Ihre Mittelabrufe im Anschluss über Ihre Ansprechpartner in der DMV zur Qualitätssicherung (4-Augen-Prinzip, Vermeidung von Rückfragen) und Gegenzeichnung einzureichen.
Sobald erkennbar ist, dass die angeforderten Fördermittel für den jeweiligen Zeitraum nicht benötigt oder nicht zeitnah verwendet werden, sind diese unverzüglich und unaufgefordert an den Fördermittelgeber zurückzuzahlen (um Zinsforderungen zu vermeiden). Die Frist für die zeitnahe Vverwendung beträgt in Bundes-Projekten 6 Wochen. In Projekten der DFG werden Mittel üblicherwiese für 3 Monate im Voraus angefordert.