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Magister Legum (LL.M.) - Studium

Die Voraussetzungen und Anforderungen des Postgraduiertenstudiengangs sind in der Magisterordnung des Fachbereichs vom 19. März 1999 festgelegt.

Die wichtigsten sind:

 

  • der erfolgreiche Abschluss eines dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbaren und gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland;
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;
  • ein zusammenhängendes Studium von einem Studienjahr (= 2 Semester) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen, mit Lehrveranstaltungen von 12 Semesterwochenstunden pro Semester;
  • der Erwerb von 5 Leistungsnachweisen;
  • die Anfertigung einer Magisterarbeit über ein selbst gewähltes Thema, welches jedoch mit dem Betreuer abzusprechen ist;
  • ein mündliches Kolloquium über die Magisterarbeit. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Dekan im Benehmen mit dem Studienbetreuer.

Prüfungsordnung des LL.M.

Die jeweils aktuelle Fassung der Prüfungsordnung finden Sie hier.

Weiterführende Links


Studienberatung LL.M.

Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Prof. Dr. Thilo Marauhn
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