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Wichtige Ankündigung für NF Arbeitsrecht 30 CP + NF Wirtschaftsrecht 12 CP - Modul Arbeitsrecht - Letztmaliges Prüfungsangebot "Betriebsverfassungsrecht" im SoSe 23

Liebe Nebenfachstudierende in den Nebenfächern Arbeitsrecht 30 CP und Wirtschaftsrecht 12 CP (ICB),

zum WS 22/23 trat eine Änderung der Nebenfachordnung in Kraft (vgl. hierzu weiterführend diesen NEWS-Eintrag). Eine wesentliche inhaltliche Änderung ist der Entfall der Vorlesung "Betriebsverfassungsrecht" im Modul Arbeitsrecht.

Letztmals im WS 22/23 war die Einbringung der Veranstaltung in das Modul Arbeitsrecht möglich (vgl. hierzu auch diesen NEWS-Eintrag). Die Veranstaltung wird mithin für Nebenfachstudierende nicht mehr angeboten.

Zum Ende des SoSe 23 wird zum Abschluss offener Prüfungsverfahren in diesem Modul letztmals eine (!) Prüfung in der Veranstaltung "Betriebsverfassungsrecht" angeboten.

Beachten Sie hierzu:

  • Es findet keine Vorlesung hierzu im SoSe 23 statt
    => melden Sie sich daher nur zur Prüfung an, wenn Sie die Vorlesung in früheren Semestern bereits besucht haben
  • Die Prüfung findet einmalig und letztmals statt (keine weiteren Termine!)
  • Es gelten die Anmeldefenster des SoSe 23 für Neuanmeldungen
  • Es gelten die allgemeinen Regelungen zu automatischen Anmeldungen (Zwangsanmeldungen)
  • Die Corona-Satzung gilt im SoSe 23 nicht mehr. Ein Nichterscheinen trotz Anmeldung führt zum Nichtbestehen der Prüfung aufgrund Nichtantritts (vgl. diesen NEWS-Eintrag)
  • Nach dem SoSe 23 besteht nur noch die Möglichkeit zum Abschluss der Wahlveranstaltung im Modul mit den Prüfungen zu den Vorlesungen "Kollektivarbeitsrecht für Nebenfachstudierende" oder "Grundlagen des Sozialrechts" (beide Prüfungen jeweils zum WS angeboten - Wiederholungsprüfungen erst wieder mit dem nächsten Angebotsrhythmus der Veranstaltung ein Jahr später!)

ICB-Studierende beachten bitte die umfassenden Informationen zu deren Nebenfach Wirtschaftsrecht 12 CP auf der eigenen Informationsseite.