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Zwischenprüfung - erster und zweiter Klausurversuch; Anmeldefrist zu den regulären Klausuren

Änderung der Handhabung hinsichtlich Teilnahme am ersten und zweiten Klausurversuch; Anmeldung zu den regulären Klausuren bis 02.07., 12.00 Uhr möglich

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt ab dem Sommersemester 2026 seine Praxis ändert:  Der Erstversuch in den Klausuren der Zwischenprüfung kann künftig sowohl zum ersten als auch zum zweiten Termin eines jeden Semesters wahrgenommen werden.

 

Damit erhalten Sie mehr Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Studiums. Der Studienausschuss hat einer entsprechenden großzügigeren Handhabung der Zwischenprüfungsordnung zugestimmt.

 

Ausführliche Informationen – auch zum Wiederholungsversuch – finden Sie hier auf unserer Homepage.

 

Bitte beachten Sie zugleich, dass die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung von sechs Fachsemestern unverändert bestehen bleibt. Es empfiehlt sich daher, die Teilnahme an den einzelnen Klausuren nicht zu lange aufzuschieben.

 

Denken Sie – wenn Sie an regulären Klausuren teilnehmen möchten – bitte daran, sich bis zum 02.07.2026, um 12.00 Uhr (!) anzumelden, und daran, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Natürlich könnten Sie sich auch bis zum Ende der Frist wieder abmelden; es zählt der Stand zum Ablauf der Frist.

 

Für Ihre Klausuren wünschen wir viel Erfolg!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig