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Ausgestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums

Das (zulassungsbeschränkte) Schwerpunktbereichsstudium wird durch erfolgreiche Teilnahme an drei Modulen in dem gewählten Schwerpunktbereich absolviert. Hinsichtlich der Zuordnung von Veranstaltungen zu den jeweiligen Modulen ist einzig die Ausweisung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV) der JLU maßgeblich. Schwerpunktpflichtveranstaltungen sind im eVV mit "PV", Schwerpunktwahlveranstaltungen und Seminare mit "WV" gekennzeichnet.

Im Modul I umfasst dies die regelmäßige Teilnahme an den ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS, im Modul II die regelmäßige Teilnahme an den ausgewiesenen Wahlveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS und im Modul III ein erfolgreich absolviertes Seminar im Umfang von insgesamt 2 SWS (§ 4 SBO). Die Veranstaltungen des Moduls II können nach ausgewiesenem Angebot inhaltlich frei zusammengestellt werden. Die Veranstaltungen aller drei Module sind zeitlich frei miteinander kombinierbar.

In den Modulen I und II sind keine gesonderten Studien- oder Leistungsnachweise zu erbringen, dies selbst dann nicht, wenn die Erlangung solcher Nachweise von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten angeboten wird (etwa weil es sich gleichzeitig um eine Erasmus-Veranstaltung, eine Veranstaltung zur parallelen Erlangung einer Zulassungsvoraussetzung für die "staatliche Pflichtfachprüfung" oder dergleichen handelt).

Sofern nicht gesondert bekannt gemacht, bedarf es in den Modulen I und II ferner keiner Anmeldung oder Zulassung zu den einzelnen Veranstaltungen. Vielmehr können insbesondere Schwerpunktwahlveranstaltungen (Modul II) auch über die Mindestanzahl von 6 SWS hinaus besucht und bei der Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung als möglicher Prüfungsstoff angegeben werden.

Im Modul III obliegt sowohl die konkrete Ausgestaltung als auch die Benotung des Seminars den jeweiligen Veranstaltungsleiterinnen und -leitern, weshalb sich regelmäßig schon aus organisatorischen Gründen (etwa über eine Art Vorbesprechung mit anschließender Themenvergabe) um einen Seminarplatz zu bewerben ist.

Bei Nichtbestehen kann das Modul III beliebig oft wiederholt werden.