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Schwerpunktbereichswechsel

Ein Wechsel des Schwerpunktbereichs ist – vorbehaltlich ausreichender Betreuungskapazität im neu gewünschten Bereich – einmal möglich. Der Wechsel muss zum einen nach der Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich liegen, weshalb während eines laufenden, erstmaligen Anmeldeverfahrens ein Wechsel nicht möglich ist, sondern nur zum jeweils anschließenden Semester erfolgen kann. Zum anderen muss er vor der Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung stattfinden (§ 3 Abs. 6 Satz 6 SBO) und unterliegt bei Aufnahme des Schwerpunktbereichsstudiums ab dem Sommersemester 2015 - wie die erstmalige Zuteilung zu einem Schwerpunktbereich - einer Zulassungsbeschränkung (Einzelheiten sind hier zu finden).

Der Wechsel unterliegt demselben Verfahren wie die erstmalige Anmeldung. Somit wird bei einem Wechsel das reguläre Anmeldeverfahren für das Schwerpunktbereichsstudium des kommenden Semesters mit seiner spezifischen Anmeldefrist ohne einen "Wechselbonus" oder dergleichen durchlaufen.

Im erstmalig zugeteilten Schwerpunktbereich erbrachte Leistungen können grundsätzlich nicht übertragen werden, da die jeweiligen Module über das elektronische Vorlesungsverzeichnis (eVV) der JLU verbindlich bestimmten Schwerpunktbereichen zugeordnet sind.

Etwas anderes gilt dann, wenn Veranstaltungen bereits für mehrere Schwerpunktbereiche ausgewiesen waren und der neue Schwerpunktbereich zu diesen gehört bzw. wenn bereits Veranstaltungen für diesen neuen während Zuteilung zu dem alten Schwerpunktbereich besucht worden sind.