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Dauer des Schwerpunktbereichsstudiums

Das erfolgreich absolvierte Schwerpunktbereichsstudium dient als Voraussetzung für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung und damit letztlich für die endgültige Ablegung der ersten (juristischen) Prüfung.

Für den Besuch der Veranstaltungen im Schwerpunktbereich sind nach dem Studienplan (Anlage 2 zur Schwerpunktbereichsordnung) zwei Fachsemester vorgesehen, wobei das Schwerpunktbereichsstudium (etwa bei frühzeitiger Anmeldung) auch länger dauern darf. Als rechtswissenschaftliches Vertiefungsstudium konzipert, sollte es erst nach Absolvierung aller Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung aufgenommen werden; jedoch ist der Beginn auch frühzeitig bereits nach bestandener Zwischenprüfung möglich. Bei Teilnahme am UniRep und Aufnahme des Studiums zum Wintersemester wird empfohlen, das Schwerpunktbereichsstudium im fünften und sechsten Fachsemester zu absolvieren und an der staatlichen Pflichtfachprüfung im Freiversuch nach dem achten Fachsemester teilzunehmen. Bei Teilnahme am UniRep und Aufnahme des Studiums zum Sommersemester wird empfohlen, das Schwerpunktbereichsstudium im sechsten und siebten Fachsemester zu absolvieren und an der staatlichen Pflichtfachprüfung (unter Einhaltung der in § 2 Abs. 1 Studienordnung, § 8 Abs. 2 JAG festgelegten Regelstudienzeit von viereinhalb Jahren) nach dem neunten Fachsemester teilzunehmen.