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Schwerpunktbereichsstudium

Die Zuteilung zu den einzelnen Schwerpunktbereichen unterliegt ab dem Sommersemester 2015 einer Zulassungsbeschränkung; Einzelheiten sind hier zu finden.

Für den Besuch der Veranstaltungen im Schwerpunktbereich sind nach dem Studienplan (Anlage 2 zur Schwerpunktbereichsordnung) zwei Fachsemester vorgesehen, wobei das Schwerpunktbereichsstudium (etwa bei frühzeitiger Anmeldung) auch länger dauern darf. Bei Teilnahme am UniRep und Aufnahme des Studiums zum Wintersemester wird empfohlen, das Schwerpunktbereichsstudium im fünften und sechsten Fachsemester zu absolvieren und an der staatlichen Pflichtfachprüfung im Freiversuch nach dem achten Fachsemester teilzunehmen. Bei Teilnahme am UniRep und Aufnahme des Studiums zum Sommersemester wird empfohlen, das Schwerpunktbereichsstudium im sechsten und siebten Fachsemester zu absolvieren und an der staatlichen Pflichtfachprüfung (unter Einhaltung der in § 2 Abs. 1 Studienordnung, § 8 Abs. 2 JAG festgelegten Regelstudienzeit von viereinhalb Jahren) nach dem neunten Fachsemester teilzunehmen.

Als rechtswissenschaftliches Vertiefungsstudium konzipiert, sollte das Schwerpunktbereichsstudium erst in der Mittelphase des Studiums aufgenommen werden; jedoch ist der Beginn auch frühzeitig bereits nach bestandener Zwischenprüfung möglich. Die genaue Ausgestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums hängt zunächst von dem gewählten Schwerpunktbereich ab, wonach sich die zu besuchenden Veranstaltungen richten. Diese bilden auch den späteren inhaltlichen Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung.

Jeder der derzeit sechs Schwerpunktbereiche gliedert sich in die jeweils feststehenden Pflichtveranstaltungen (im elektronischen Vorlesungsverzeichnis eVV gekennzeichnet mit "PV SBMI" = Pflichtveranstaltung des Moduls I gemäß Anlage 1 Abschnitt a zur Schwerpunktbereichsordnung) im Umfang von 8 Semesterwochenstunden sowie die nach Angebot auswählbaren Wahlveranstaltungen (Modul II gemäß Anlage 1 Abschnitt b zur Schwerpunktbereichsordnung) im Umfang von weiteren mindestens 6 Semesterwochenstunden. Obligatorisch ist darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einer - frei wählbaren - Seminarveranstaltung im Schwerpunktbereich (Modul III gemäß Anlage 1 Abschnitt c zur Schwerpunktbereichsordnung) im Umfang von weiteren 2 Semesterwochenstunden. Wahl- und Seminarveranstaltungen sind im eVV mit "WV" gekennzeichnet.