Was ist zu tun, wenn Einschränkungen aufgrund einer körperlichen Behinderung berücksichtigt werden müssen?
Wenn Sie bei der Teilnahme an einer Klausur aufgrund einer körperlichen Behinderung (z.B. gebrochener Arm oder starke Sehschwäche) eingeschränkt sind, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Dort kann man Ihnen unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests einen Nachteilsausgleich ausstellen. Diesen reichen Sie bitte zusammen mit Ihrer E-Mail-Adresse rechtzeitig (mind. zwei Wochen vor dem Klausurtermin) an unserer Professur ein, damit wir Ihre Einschränkung bei der Klausurorganisation berücksichtigen können.